Auf Basis der von den Regierungsparteien Eckpunkte für das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) soll bis Ostern ein konkreter Gesetzentwurf entstehen. Das Inkrafttreten des novellierten Gesetzes ist für Anfang Juli 2026 geplant. Der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe e. V. (VDKF) hat sich für seine Analyse des am 24. Februar vorgestellten Eckpunkte-Papiers länger Zeit gelassen als andere Branchenverbände, spart jetzt aber nicht mit Kritik.
So wird die neu eingeführte „Bio-Treppe“ vom VDKF als „purer Euphemismus“ bezeichnet. Der Verband merkt an, dass der Biomethananteil im deutschen Erdgasnetz laut Fachverband Biogas jetzt schon bei 1,6 Prozent liegt und daher die Klimawirkung einer „Grüngasquote“ von 1 Prozent ab 2028 zunächst also „bei null liegen“ dürfte, bis sie ab 1.1.2029 auf mindestens 10 Prozent erhöht wird.
Steigende Kosten für Gas- und Ölheizungen
Woher die großen Mengen Bio-Brennstoffe kommen sollen, lasse das Eckpunktepapier genauso offen, wie es die Kosten der „Technologieoffenheit“ nicht klar benenne. Was die Grüngasquote für die Kosten einer Gasheizung bedeutet, habe die DSB Deutsche Sanierungsberatung GmbH aus Berlin errechnet (siehe Abbildungen). Die Kosten werden sich demnach durch Grüngasquote, steigende Netzentgelte und CO2-Preise bis 2035 verdoppeln. Die DSB habe hierfür einen sehr konservativen Anstieg der Netzkosten für Gasnetze angenommen und erwarte daher, dass die Netzkosten noch deutlich mehr steigen als im Modell angenommen.

Keine Beratungspflicht mehr
Im alten Gebäudeenergiegesetz (GEG) gab es im Zusammenhang mit der früheren 65-Prozent-Regel auch Vorschriften zur Information und Beratung von Betroffenen über erneuerbare Optionen beim Heizungstausch, hebt der VDKF hervor. Die Beratungspflicht sei aber im aktuellen Eckpunktepapier nicht mehr enthalten und solle offensichtlich gestrichen werden. Dies wäre nach Ansicht des Verbandes eine fatale Fehlentscheidung, denn bei der komplexen Sachlage, vor allem in Bezug auf die künftig entstehenden Mehrkosten bei der Nutzung fossiler Brennstoffe, sei eine entsprechende Beratung von Endkunden dringend erforderlich.
Klimaschutzziele gefährdet
Auch die Einhaltung der Klimaschutzziele erscheint dem VDKF auf Basis des Eckpunkte-Papiers fragwürdig, da in neuen Heizungen weiterhin fossile Brennstoffe verfeuert werden dürfen und auch Betriebsverbote für alte Heizkessel gekippt wurden. Bereits heute verfehlt der Sektor „Gebäude“ regelmäßig die Vorgaben der sektorspezifischen Emissionsreduzierung, die sich aus den Klimaschutzzielen ergeben, stellt der VDKF fest. Wie sich das mit dem neuen GMG ändern soll, werde im Eckpunktepapier nicht erläutert.
Das im Vergleich zum GEG aus Sicht des Klimaschutzes deutlich abgeschwächte GMG wird die Situation sicher eher verschärfen, erwartet der Verband. „Aber das scheint der Bundesregierung egal zu sein, denn erst wenn eine Evaluierung im Jahr 2030 zeigen sollte, dass der Gebäudesektor sein Ziel verfehlt, soll nachgesteuert werden – das ist dann das Problem einer anderen Regierung. Der 24. Februar könnte rückblickend als der Tag gewertet werden, an dem Deutschland seine Klimaschutzziele endgültig begraben und seine Abhängigkeit von Importen fossiler Brennstoffe zementiert hat.“
Widersprüchliches zur Wärmepumpenförderung
Die Wärmepumpen-Förderung soll bis mindestens 2029 „auskömmlich“ fortgeführt werden, laute eine ganz wichtige Botschaft aus den Eckpunkten. Allerdings bleibt unklar, was „auskömmlich“ bedeutet. Einerseits habe Jens Spahn am 25. Februar im ARD-Morgenmagazin auf Nachfrage klargestellt: „Die Förderung wird so fortgesetzt, wie sie ist.“ Dagegen bezeichnete CSU-Chef Markus Söder laut VDKF die Wärmepumpenförderung kürzlich als „völlige Übersubventionierung“ und habe konkret davon gesprochen, die Förderung um mindestens 50 Prozent oder mehr zu reduzieren.
„Diese unterschiedlichen Auffassungen sorgen erneut für Verunsicherung bei Endkunden – wenigstens innerhalb der Union sollte man sich im Vorfeld abstimmen, mit welchen Plänen zur Förderung man sich öffentlich äußert“, moniert der VDKF.
Keine Kältemittelvorgabe für Wärmepumpen/Gebäudeautomation in Nichtwohngebäuden
Auch kritisiert der VDKF, dass mit der Streichung des gesamten §71 auch der §71p hinfällig wäre, der der Bundesregierung erlauben würde, den Einsatz natürlicher Kältemittel in Wärmepumpen vorzuschreiben. Wenn das im künftigen GMG so bleibt, würde sich in Deutschland nichts an den Vorgaben für das Inverkehrbringen von Wärmepumpen ändern, die sich aus der F-Gase-Verordnung ergeben, so der Verband.
Dass §71a weggefallen würde, sei vermutlich ein „schlampiger Fehler im Eckpunktepapier“. Denn §71a regelt, dass Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der Heizungsanlage oder der kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlage von mehr als 290 kW mit einem System für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung ausgerüstet werden müssen. Diese Anforderung werde aber durch die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) vorgegeben, dürfe also gar nicht entfallen und gelte sogar ab 2030 bereits für Anlagen mit mehr als 70 kW. Der VDKF vermutet daher, dass bereits im GMG-Gesetzentwurf diese Vorgabe „wahrscheinlich wieder auftauchen“ wird.
Auch wenn kaum ein Gesetz so aus dem Parlament kommt, wie es eingebracht wurde, rechnet der VDKF nicht mit zahlreichen Änderungen an den Kernpunkten des Eckpunktepapiers, da sich nach der „monatelangen Hängepartie“ die Regierungsparteien wohl kaum die Blöße geben wollen, noch einmal grundlegende Änderungen vorzunehmen. Spannend werde es auf jeden Fall sein zu sehen, ob im GMG die Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) vollumfänglich umgesetzt werden.
