Anmerkung der Redaktion: Die ursprünglich publizierte Meldung erhielt nur die Stellungnahmen von BDH und BWP vom 24. Februar. Weitere Stellungnahmen der Verbände ZVSHK, TGA-Verbänden und DEPV vom 25. Februar und des BDW vom 26. Februar wurden später ergänzt. Zur besseren Übersicht wurde dann eine Nummerierung ergänzt.
Auf unterschiedliche Reaktionen ist das am 24. Februar von der Bundesregierung vorgestellte Eckpunktepapier zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gestoßen. Als zentrale Änderung wird dort die ersatzlose Streichung der Paragrafen 71-71p und 72 des GEG angekündigt, also die Vorgabe, neue Heizungen überwiegend mit erneuerbaren Energien zu betreiben.
Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) begrüßte die Beendigung einer monatelangen Hängepartie. Angesichts des seit zwei Jahren rückläufigen Absatzmarktes sei dieser Schritt überfällig gewesen. Nach Auffassung des BDH schafft die geplante Reform mehr Klarheit für Verbraucherinnen und Verbraucher und „führt den Weg zu einer nachhaltigen Wärmeversorgung konsequent fort“. Entscheidend sei nun die konkrete Ausgestaltung im weiteren Gesetzgebungsverfahren (Details zur BDH-Position siehe unten Abschnitt 1).
Dagegen sprach der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) in einer ersten Stellungnahme am 24. Februar mit Blick auf die fragliche Klimawirksamkeit der Vorschläge von einer drohenden Rechtsunsicherheit für die Verbraucher, wenn nicht klare Regeln formuliert werden, und mahnte eine Fortführung der Heizungsförderung an.
In einer ausführlicheren Einschätzung vom 26. Februar verwies der Verband auf „Licht und Schatten“ in den Ankündigungen der Koalition zum Gebäudemodernisierungsgesetz und stellte fest: „Die rechtlichen Vorgaben für den Klimaschutz und den Ausbau erneuerbarer Wärme ließen sich so nicht einhalten. Statt klare Leitplanken für Investitionen in das erneuerbare Heizen zu setzen und den positiven Trend aufzugreifen, werden fossile Optionen politisch aufgewertet.“ (Anmerkung der Redaktion: Dieser Absatz wurde am 26. Februar nach der BWP-Pressekonferenz eingefügt; Details zur BWP-Stellungnahme vom 24. und 26. Februar siehe Abschnitt 2a und 2b).
Positiv hervorzuheben sind nach Ansicht des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) insbesondere der Abbau bürokratischer Vorgaben, die stärkere Technologieoffenheit sowie die angekündigte Entkopplung einzelner Entscheidungen von der kommunalen Wärmeplanung sowie die geplante Evaluierung im Jahr 2030 (Details zur ZVSHK-Position siehe Abschnitt 3).
Die TGA-Verbände Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V. (BTGA), Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) und der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. (RLT-Herstellerverband) kritisierten in einer gemeinsamen Stellungnahme die geplante Streichung des Paragraf 71a zur Gebäudeautomation, mit der nach ihrer Ansicht ein wesentlicher Effizienzhebel entfallen würde (Details zur TGA-Verbände-Position siehe Abschnitt 4).
1) BDH-Position zum neuen Eckpunktepapier
Mit dem Eckpunktepapier konkretisiere die Bundesregierung ihre Absicht, das bisherige „Heizungsgesetz“ abzulösen und die Rahmenbedingungen für die Dekarbonisierung des Gebäudebestands zu modernisieren. Grundprinzip dabei ist nach Ansicht des BDH: Was bisher sinnvoll und machbar war, bleibt es. Zusätzlich wird die Energiewirtschaft stärker in die Verantwortung genommen.
Positiv hebt der Spitzenverband der Heizungsindustrie insbesondere den Abbau bürokratischer Hürden, die größere Flexibilität und die geplante Entkopplung einzelner Maßnahmen von der kommunalen Wärmeplanung hervor. „Die Richtung stimmt: Der Wärmemarkt muss zurück zu mehr Fach- und Sachlichkeit. Weniger Bürokratie und mehr Entscheidungsfreiheit für Eigentümerinnen und Eigentümer sind zentrale Voraussetzungen dafür, dass die dringend notwendige Modernisierung der Heizsysteme endlich wieder an Fahrt gewinnt“, erklärte BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt.
Von zentraler Bedeutung für Verbraucher und Branche ist aus Sicht des BDH die langfristige Stabilität der Förderinstrumente. Die zugesagte Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis 2029 sei ein wesentliches Signal für Verbraucher, Hersteller, Handel und Handwerk, da Investitionen in neue Technologien sowie die Sicherung von Arbeitsplätzen verlässliche politische Rahmenbedingungen voraussetzen.
Die im Jahr 2030 vorgesehene Evaluierung bewertet der BDH grundsätzlich als sinnvoll, um Zielerreichung, Marktentwicklung und Wirksamkeit der Instrumente sachlich zu überprüfen. „Wir werden den Gesetzgebungsprozess konstruktiv begleiten“, verspricht der Bundesverband. „Ziel muss ein Rahmen sein, der die Modernisierung beschleunigt, industrielle Wertschöpfung in Deutschland stärkt und zugleich einen verlässlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leistet.“ Die deutsche Heizungsindustrie stehe bereit, ihren Beitrag zu leisten.
2a) Ad-hoc-Stellungnahme des BWP zum Eckpunktepapier
In seinem „Ad-Hoc Statement“ vom 24. Februar erkennt der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) zwar „grundsätzlich an, dass es sich beim Reformvorhaben um einen schweren Weg der Kompromissfindung zwischen unterschiedlichen Positionen handelt“, findet an zentralen Punkten allerdings deutlich mehr Anlass für Bedenken:
- Klimawirksamkeit der Vorschläge: „Die Koalition kündigt die Abschaffung der 65-Prozent-Regel aus dem Gebäudeenergiegesetz an. Laut verschiedener Rechtsgutachten muss das Gebäudemodernisierungsgesetz eine hinsichtlich Klimaschutz und Erneuerbarer-Wärme-Ausbau genauso hohe Wirksamkeit entfalten wie sein Vorgänger“, kommentierte BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel.
- Drohende Rechtsunsicherheit für die Verbraucher: Die Ankündigung einer ab 2028 bei maximal 1 Prozent angesetzten Grüngasquote und einer begleitenden Grüngastreppe für neue Geräte erscheint dem BWP-Geschäftsführer „für sich genommen nicht geeignet, den Klimaschutz in einem ausreichenden Maße zu erreichen“. Dies führe im Umkehrschluss zu einer immanenten Rechtsunsicherheit, ob die angekündigten gesetzlichen Regelungen nachhaltig Bestand haben werden. Die Politik sollte eine dritte Auseinandersetzung um das Gebäudeenergiegesetz jedenfalls vermeiden, indem es klare Regeln formuliert, die langfristig Investitionssicherheit für Gebäudeeigentümer bieten, lautet seine Forderung.
- Bedeutung der Fortführung der Heizungsförderung: Umso wichtiger bewertet der BWP die Ankündigung, die Heizungsförderung bis mindestens 2029 auskömmlich finanziert weiterzuführen. „Dabei muss allerdings auch schnell klargestellt werden, dass die bewährte Fördersystematik und das Förderniveau erhalten bleiben. Denn die Verbraucherinnen und Verbraucher haben zwar oft bereits verstanden, welche wirtschaftlichen und geopolitischen Risiken mit dem Betrieb fossiler Heizungen verbunden sind. Allerdings muss der Wille zur erneuerbaren Wärmeversorgung weiter durch eine verlässliche Heizungsförderung unterstützt werden, um die positive Marktdynamik fortzuführen“, so Dr. Martin Sabel.
2b) BWP-Stellungnahme vom 26. Februar
Eine umfassende Einordnung zu den Ankündigungen der Koalition für das Gebäudemodernisierungsgesetz hat der BWP am 26. Februar 2026 vorgelegt. Darin heißt es, die politische Aufwertung fossiler Optionen bedeute „für die Branche erhebliche Rechts- und Planungsunsicherheit in einem immer stärker umkämpften Heizungsmarkt“. Zugleich zeige die Koalition aber, dass sie die Bedeutung einer stabilen Förderkulisse erkannt habe.
„Die Koalition setzt ein wichtiges Zeichen, indem sie die Fortsetzung der bestehenden Heizungsförderung bis mindestens 2029 bekräftigt. Die tiefgreifenden Veränderungen im Gebäudeenergiegesetz gehen leider zu Lasten einer klaren Orientierung. Deshalb ist es umso wichtiger, dass die bewährte Förderung von Wärmepumpen weitergeht“, sagte Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer des BWP. „Mit der Förderung muss sie auch die schwerwiegenden Rückschritte kompensieren, die durch den Wegfall der 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen entstehen. Die angekündigte Biomasse-Treppe für neue Gas- und Ölheizungen wird deren Wirkung nicht ersetzen können, wenn sie erst ab 2029 einsetzt und nur einen Erneuerbaren-Anteil von 10 Prozent vorsieht. Hier sollte die Koalition erwägen, nachzusteuern.“
Dabei könne die Koalition auf eine hohe Zustimmung zum Wärmepumpenausbau setzen. Mit fast 24.000 verkauften Wärmepumpen im Januar 2026 – ein Zuwachs von 33 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat – setze sich der Trend zum erneuerbaren Heizen auch im neuen Jahr fort. „Wir fordern die Koalition auf, sowohl bei der Förderung, als auch im Gebäudeenergiegesetz einen rechtssicheren und planbaren Rahmen zu schaffen und ihrer industriepolitischen Verantwortung gerecht zu werden“, bekräftigt Dr. Kai Schiefelbein, Geschäftsführer der Stiebel Eltron GmbH & Co KG und stellvertretender Vorstandsvorsitzender des BWP. „Das ist die große Aufgabe für die kommenden Jahre, damit Unternehmen aus Industrie und Handwerk, aber auch Wohnungs- und Energiewirtschaft langfristige Investitionen tätigen können.“
Der BWP sieht mit Verweis auf ein Rechtsgutachten aus dem Sommer 2025, wonach es unzulässig sei, Rückschritte beim Klimaschutz wissentlich herbeizuführen, „erhebliche Rechtsunsicherheit in den Eckpunkten“. Zudem müsse die Bundesregierung bis zum 25. März ein belastbares Klimaschutzprogramm vorlegen, einschließlich eines belastbaren Plans, wie die Klimazielen für 2030 und erstmals auch 2040 eingehalten werden sollen.
3) ZVSHK erwartet größere Umsetzbarkeit in der Heizungsmodernisierung
Ähnlich wie der BDH bewertet auch der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) die vorgelegten Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz als wichtigen Schritt hin zu mehr Praxisnähe, weniger Bürokratie und größerer Umsetzbarkeit in der Heizungsmodernisierung. Entscheidend wird aus Sicht des Verbandes nun die konkrete Ausgestaltung im Gesetzgebungsverfahren sein.
Positiv hervorzuheben sei insbesondere der Abbau bürokratischer Vorgaben, die stärkere Technologieoffenheit sowie die angekündigte Entkopplung einzelner Entscheidungen von der kommunalen Wärmeplanung. Auch die geplante Evaluierung im Jahr 2030 wird als sinnvoll erachtet, um Zielerreichung und Wirkung der Maßnahmen realistisch zu überprüfen und gegebenenfalls nachzusteuern.
Zentrale Bedeutung habe aus Sicht des Handwerks die Stabilität der Förderkulisse. Die zugesagte Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude bis mindestens 2028 beziehungsweise 2029 sei eine wesentliche Voraussetzung für Investitionsentscheidungen von Eigentümern und für die betriebliche Planung im Handwerk.
„Gut, dass endlich Eckpunkte vorliegen“, erklärte Daniel Föst, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK, am Tag nach der Vorstellung des Eckpunktepapiers. „Darin stecken einige kluge Ansätze – weniger Bürokratie, mehr Technologieoffenheit und eine stärkere Praxisorientierung. Jetzt kommt es darauf an, dass die Förderkulisse stabil bleibt und Betriebe wie Eigentümer sich darauf verlassen können.“
„Und wir als Betriebe investieren nur in Qualifikation, Personal und Kapazitäten, wenn politische Zusagen Bestand haben“, betonte direkt an die Innungsbetriebe gewandt auch ZVSHK-Präsident Michael Hilpert und stellte gleichzeitig klar: „Das GMG darf nicht zu neuer Unsicherheit führen. Wir brauchen praktikable Leitplanken, die Modernisierung beschleunigen – nicht bremsen. Unser Anspruch bleibt, dass die Wärmewende im Heizungskeller umgesetzt wird.“
4) TGA-Verbände fordern Leitplanken für Technologieoffenheit
Die Verbände der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) begrüßten in ihrer Stellungnahme, dass die Bundesregierung mit den Eckpunkten zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz mehr Flexibilität und Praxistauglichkeit in der Wärmewende erreichen will. Entscheidend werde jedoch sein, Technologieoffenheit mit dem Erreichen der Klima- und Effizienzziele zu verbinden.
Mit der vorgesehenen Abschaffung des § 71 des Gebäudeenergiegesetzes entfällt die bisherige 65-Prozent-Quote für Erneuerbare Energien beim Heizungstausch, stellt der TGA fest. Diese Regelung sei jedoch ein zentrales Instrument zur CO₂-Minderung im Gebäudesektor gewesen. Zukünftig komme es daher darauf an, die Klimaziele ebenso wirksam über alternative, technologieoffene und zielorientierte Mechanismen mindestens gleichwertig sicherzustellen.
Ein Katalog zulässiger Heizungsoptionen schaffe Orientierung, bleibe jedoch technologie- und produktbezogen. Aus Sicht der TGA-Verbände bedeute echte Technologieoffenheit, verbindliche CO₂-Minderungs- und Energieeffizienzziele vorzugeben – ohne bestimmte Technologien oder Produkte dauerhaft zu privilegieren oder auszuschließen. Es sei sicherzustellen, dass die Maßnahmen auch für Teilsanierungen geeignet sind. Maßgeblich sollte sein, dass ein System definierte Leistungs-, Emissions- und Effizienzanforderungen erfüllt. Ein solcher Ansatz stärke Innovationen, schaffe Investitionssicherheit und fördere den Wettbewerb um die besten Lösungen – bei gleichzeitiger Berücksichtigung von Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit.
Mit der geplanten Streichung des § 71a zur Gebäudeautomation würde ein wesentlicher Effizienzhebel entfallen, heißt es bei den TGA-Verbänden. Moderne Gebäudeautomation vernetze Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, optimiere den Betrieb in Echtzeit und erschließe gerade im Bestand erhebliche Energieeinsparpotenziale. Sie sei Voraussetzung für Transparenz, Digitalisierung und einen klimazielkonformen Gebäudebetrieb. Ihre Verankerung im gesetzlichen Rahmen dürfe daher nicht zurückgenommen werden, denn sie sei ein wichtiger Teil der Europäischen Gebäuderichtline und muss erhalten bleiben.
Darüber hinaus sollte die Novelle aus TGA-Sicht das Gesamtsystem „Gebäude“ stärker in den Blick nehmen: Energieeffizienz entstehe durch das Zusammenspiel von Wärmeerzeugung, Lüftung, Klimatisierung, Wärmerückgewinnung, Gebäudeautomation und intelligenter Betriebsführung. Zusätzlich zur Energieeffizienz müssen die Gesundheit, die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden der Menschen im Gebäude beachtet werden. Diese systemische Perspektive biete erhebliche Potenziale für Klimaschutz, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit und ist ein zentrales Element der EU-Gebäuderichtlinie.
5) DEPV erwartet keine deutlichen Impulse für erneuerbaren Heizungsmarkt
Die für die Klimaziele notwendigen Austauschraten erreicht der Wärmemarkt immer noch nicht, und die angekündigten Anpassungen am Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) scheinen kein deutlicher Impulsgeber für den erneuerbaren Heizungsmarkt zu sein, moniert der Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e. V. (DEPV). Für 2026 rechnet er daher weiterhin nur mit einem niedrigen Zubau. Auch die deutsche Pelletproduktion, die mit über 4 Mio. Tonnen den Spitzenplatz in Europa einnimmt, dürfte durch die „mindestens bis Mitte des Jahres andauernden Unsicherheiten am Kesselmarkt“ lassen daher im aktuellen Jahr ebenfalls keine Steigerung erwarten.
Schon 2025 war der erneuerbare Heizungsmarkt nach Angaben des DEPV von politischer Unsicherheit und einem Abwarten der Heizungskunden geprägt. Nach zwei Jahren mit deutlichen Absatzeinbrüchen zeichnete sich 2025 aber eine Trendumkehr bei Pelletheizungen ab: Mit 35.000 Kaminöfen und Heizungen verbuchte die Pelletbranche 2025 ein leichtes Absatzplus von 14 Prozent.
