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Legionellen-Prüfpflicht online ermitteln

Legionellen sind Bakterien, die in Süßwasser vorkommen und in geringen Mengen für Menschen ungefährlich sind. Wenn sie sich in Warmwasserleitungen vermehren, können in höherer Konzentration die „Legionärskrankheit“ (Legionellose) hervorrufen, eine Atemwegserkrankung, die zu Fieber oder Lungenentzündung führen kann. Bild: Nikkytok / Shutterstock

Während sommerlichen Reisezeit genießen viele Menschen ihren Urlaub, während zuhause ihre Wohnungen leer stehen und sich in den Wasserleitungen eventuell Legionellen vermehren. Um diesen Krankheitserregern vorzubeugen, muss laut Trinkwasserverordnung (TrinkwV) unter bestimmten Voraussetzungen regelmäßig eine Legionellenprüfung durchgeführt werden. Die Mehrheit der Vermietenden (58 %) kennt diese Pflicht und nimmt bereits Trinkwasseruntersuchungen vor. Dies zeigt eine Befragung, die der Energiedienstleister Techem unter 374 Privatleuten im April 2024 online durchgeführt hat, die Wohnungen vermieten.

Einem Viertel (25 %) der Befragten ist die Verpflichtung bisher überhaupt nicht bekannt. 17 % der Befragten gaben an, die Pflicht zur Legionellenprüfung zwar zu kennen, aber keine Trinkwasseruntersuchungen durchzuführen. Die Gründe hierfür sind vielfältig: 28 % sind sich über die genauen Regelungen im Unklaren, 27 % führen keine Trinkwasseruntersuchung durch, da ihre Mieter bisher noch keinen Nachweis über eine Legionellenprüfung eingefordert haben und weitere 23 % sehen andere Stellen, wie etwa kommunale Wasserwerke, in der Verantwortung für unbedenkliches Trinkwasser.

Online-Einschätzung der Prüfpflicht ohne Gewähr

Richtig ist: Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) schreibt für bestimmte Gebäude alle drei Jahre eine verpflichtende Legionellenprüfung vor. Zu diesen zählen unter anderem Immobilien, die aus drei oder mehr Wohnungen bestehen, in denen mindestens eine Wohnung vermietet ist und die über eine zentrale Trinkwassererwärmung verfügen. War es in der Vergangenheit für Vermieter oftmals eine komplexe Angelegenheit herauszufinden, ob ihr Gebäude prüfpflichtig ist, können sie heute dank digitaler Services die Prüfpflicht ihrer Immobilien online ermitteln lassen.

Auf Basis von drei Fragen nach der Anzahl der Wohnungen, der Stockwerke sowie der technischen Realisierung versucht der sogenannte Legionellenrechner eine Einschätzung zur Prüfpflicht zu ermitteln. Bild: www.techem.com/de/de/services/legionellen-preisrechner
Auf Basis von drei Fragen nach der Anzahl der Wohnungen, der Stockwerke sowie der technischen Realisierung versucht der sogenannte Legionellenrechner eine Einschätzung zur Prüfpflicht zu ermitteln. Bild: www.techem.com/de/de/services/legionellen-preisrechner

Um eine hohe Untersuchungsqualität gewährleisten zu können, darf die Prüfung selbst nur von akkreditierten Dienstleistern vorgenommen werden. Unternehmen wie Techem bieten alle Leistungen von der Aufnahme des Gebäudes über die Festlegung der Probeentnahmestelle, der Probeentnahme und -analyse bis hin zur Übermittlung des Laborbefunds sowie der abschließenden Beratung bei einem Befall aus einer Hand an.

Die Ermittlung der Prüfpflicht erfolgt ohne Gewähr, da die digitale Einordnung auf Basis der Eingaben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit erheben will, dafür aber eine Brücke zu weiteren Angeboten des Dienstleisters baut. Bild: SHT / K. Klotz
Die Ermittlung der Prüfpflicht erfolgt ohne Gewähr, da die digitale Einordnung auf Basis der Eingaben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit erheben will, dafür aber eine Brücke zu weiteren Angeboten von Techem baut. Bild: SHT / K. Klotz