Nachdem am 9. November 2023 die EU-Kommission die Normenteile 2-1 bis 2-4 sowie 2-6 im Amtsblatt der EU veröffentlicht hat, lud der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V. (HKI) seine Mitglieder am 16. Januar 2024 nach Frankfurt, um über die Folgen der Veröffentlichung und der damit einhergehenden Harmonisierung zu informieren.
Die rund 50 Teilnehmer aus den Mitgliedsunternehmen erfuhren dort zum einen, welche Änderungen die Normenreihe EN 16510 im Vergleich zu den alten Feuerstättennormen beinhaltet und zum anderen, inwieweit vorhandene Prüfergebnisse verwendet werden können beziehungsweise wann Nachprüfungen oder Neuprüfungen notwendig sind.
Koexistenz-Periode von zwei Jahren
Darüber hinaus machte der Verband nach eigenen Angaben im Rahmen seiner Veranstaltung darauf aufmerksam, dass die EU-Kommission eine Koexistenz-Periode von zwei Jahren festgelegt hat. In diesem Zeitraum dürfen Feuerstätten für feste Brennstoffe sowohl nach den bisherigen Normen als auch nach der Normenreihe EN 16510 in Verkehr gebracht werden. Nach dem Ende dieser Koexistenz-Periode können Feuerstätten für feste Brennstoffe nur noch nach der Normenreihe EN 16510 in Verkehr gebracht werden.
Nachprüfungen geregelt
Geräte, die bereits vor Beginn der Koexistenz nach den bestehenden harmonisierten Normen wie zum Beispiel EN 13240 geprüft wurden und am Ende der Koexistenz noch auf dem Markt sind, müssen in einem neuen Prüfbericht nach EN 16510-2-x bewertet werden. Alle wesentlichen Merkmale, die beispielsweise für Raumheizer in der EN 16510-2-1 beschrieben sind, müssen auf Grundlage der Verfahren und Anforderungen von EN 16510-2-1:2022 und EN 16510-1:2022 (neu) bewertet werden.
Nachhaltigkeitsverpflichtung wird verpflichtend
Mit Veröffentlichung der EN 16510-2-x:2022 wird auch eine ökologische Nachhaltigkeitsinformation für Feuerstätten als Bestandteil der Leistungserklärung verpflichtend. Dazu müssen die verschiedenen Lebensphasen bis hin zu der Entsorgung eines Produktes betrachtet werden.
Der HKI hat in Zusammenarbeit mit einem Dienstleister ein Berechnungstool entwickelt, das die Erstellung einer Nachhaltigkeitsinformation nach EN 16510-2-x:2022 auf Basis von standardisierten Prozessen ermöglicht.
Bürokratische Hürden befürchtet
Problematisch aus Sicht der teilnehmenden Unternehmen ist die Bewertung des wesentlichen Merkmals „Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen“. Denn nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission soll diese Bewertung nach einem neuen AVCP-System 3+ erfolgen, ein entsprechender delegierter Rechtsakt ist nach Angaben des HKI derzeit in Erarbeitung.
Da es sich dabei nicht um eine Prüftätigkeit, sondern um die Verifizierung einer Herstellererklärung handele, darf diese Aufgabe nicht von den bekannten und für die Typprüfungen beauftragten notifizierten Prüfstellen durchgeführt werden. Es müsse eine Notifizierung als „notified validation body“ für AVCP-System 3+ separat erfolgen. Leider sei der entsprechende Rechtsakt noch nicht veröffentlicht.
Am Ende der Veranstaltung in Frankfurt seien sich alle Teilnehmer einig gewesen, dass diese zusätzliche bürokratische Hürde zu weiteren Verzögerungen führt und die rechtzeitige (Nach-)Prüfung der Produktpaletten bis zum Ende der Koexistenz-Periode im November 2025 noch weiter erschwert.
Die Normenreihe im Detail
Die Normreihe EN 16510-x „Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe“ besteht aus mehreren Teilen und wurde am 21. Dezember 2022 durch CEN und die deutsche Fassung mit Ausgabedatum 2023-02 von DIN veröffentlicht. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erfolgte am 9. November 2023.
Der Teil 1 legt allgemeine Anforderungen an die Geräte sowie die anzuwendenden Prüfverfahren fest. Die Teile 2 beschreiben gerätespezifische Anforderungen (wesentliche und beschreibende Merkmale).
Insgesamt war der HKI gut zehn Jahre mit der Thematik befasst, das sich das Normverfahren so lange hinzog.