Die Organisationen BIV, BTGA, Bundesfachschule, FGK, RLT-Herstellerverband und VDKF haben eine gemeinsame Stellungnahme erstellt, in der sie die Fortführung der BAFA-Förderung nach der „Kälte-Klima-Richtlinie“ fordern. Die Stellungnahme wurde an die politischen Entscheidungsträger im Bundestag und in den relevanten Bundesministerien versandt. Die genannten Organisationen vertreten die gesamte Wertschöpfungskette der Kälte- und Klimabranche – Handwerk, Anlagenbau, Hersteller und Bildung.
Mit Sorge betrachten die Organisationen die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) auf die Fördermaßnahmen in der Haus- und Gebäudetechnik. Die „Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Klima-Richtlinie)“ fand in der öffentlichen Debatte zu den Haushaltssperren bislang nach Auskunft der Verbände wenig bis keine Beachtung. Sie trage aber nachweislich zum Erreichen der nationalen energie- und umweltpolitischen Ziele bei.
Der vom Bundesfinanzministerium erlassene Bewilligungsstopp gilt auch für die Kälte-Klima-Richtlinie. Das mit der Umsetzung der Richtlinie beauftragte Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteile derzeit keine Zuwendungsbescheide. Die für die Jahre 2024 bis 2026 geplante und bereits angekündigte Fortführung der Kälte-Klima-Richtlinie sei ungewiss. Das Aussetzen der Förderung in diesem Jahr und eventuell auch in den Folgejahren stelle viele Betreiber vor große Finanzierungsprobleme – vor allem diejenigen, deren Projekte bereits geplant sind und bei denen die Förderung wichtiger Bestandteil des Finanzierungskonzepts ist.
Die genannten Organisationen der Kälte-Klima-Branche fordern daher, die Förderung nach der Kälte-Klima-Richtlinie wieder zu ermöglichen und auch in den kommenden Jahren fortzuführen. Aufgrund des nach ihrer Ansicht relativ geringen Finanzierungsbedarfs der Fördermaßnahme sollte dies trotz der angespannten Haushaltssituation des Bundes möglich sein.