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Wärmerückgewinnung bei Wohnraumlüftung unterbewertet

Wärmerückgewinnung bei Wohnraumlüftungssystemen arbeitet mit Wärme, die bereits vorhanden ist und muss daher als regenerativ eingestuft werden, fordern Experten in einem offenen Brief. Bild: Pluggit

Ziel der Bundesregierung ist es, den Gesamtenergiebedarf bei Gebäuden zu senken und langfristig einen CO₂-neutralen Betrieb zu gewährleisten. Dabei wird allerdings der erbrachte Anteil der „Erneuerbaren Energien“ oder auch „unvermeidbaren Abwärme“ durch die Wärmerückgewinnung (WRG) von Lüftungsanlagen nicht ausreichend berücksichtigt.

Dies bemängelt ein offener Brief, den der Fachverband Gebäude-Klima e.V. zusammen mit dem Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e.V. und mit anerkannten Professoren für Technische Gebäudeausrüstung aus dem ganzen Land formuliert hat. Sie fordern darin die volle Anrechenbarkeit der Wärmerückgewinnung aus Lüftungsanlagen als Abwärme oder regenerative Energien. Auch die Pluggit GmbH unterstützt dieses Anliegen, wie ihr Geschäftsführer Matthias Reitzenstein klarstellte.

Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung erhalten die Energiemenge innerhalb des Gebäudes weitgehend, denn die in der Abluft enthaltene Wärme wird im Wärmetauscher der Lüftung auf die Zuluft übertragen. Bis zu 90 % der Wärmeenergie lassen sich so zurückgewinnen, wie beispielsweise das Produkt iConVent von Pluggit zeigt. Das dezentrale System erreicht eine Wärmerückgewinnung von bis zu 91 Prozent und lässt sich im Neubau sowie bei der Sanierung und Renovierung einsetzen.

Auch die Komfortlüftung mit der Geräteserie PluggEasy trägt mit einer WRG bis zu ca. 87 % zur Senkung des Gesamtenergiebedarfs bei. Die Variante PluggPlan für den preissensiblen Geschosswohnungsbau erreicht einen WRG von über 80 %.

Diese Fakten werden im aktuellen Gesetzesentwurf des GEG nach Angaben von Pluggit gänzlich vernachlässigt und spielen leider keine Rolle mehr in der zu erreichenden Quote von erneuerbaren Energien.