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PFAS-Ausnahmen für Fluorpolymere gefordert

Seit Anfang Juli 2023 ist der Dornbracht-CEO Stefan Gesing Vorsitzender der Fachabteilung Gebäudearmaturen im VDMA. Foto: Dornbracht

Ein drohendes Verbot von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS), das die Herstellung, Verwendung und das Inverkehrbringen aller Gebäudearmaturen mit PFAS-haltigen Bauteilen wesentlich betreffen würde, stößt in der Industrie nach Angaben des VDMA auf breiten Widerstand.

Das EU-Vorhaben, den Einsatz einer kompletten PFAS-Stoffgruppe aus rund 10.000 Substanzen pauschal zu beschränken, gefährde zahlreiche industrielle Prozesse rund um die Produktion und den Handel von Armaturen in Deutschland und Europa – und würde die globale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Armaturenindustrie deutlich einschränken. Dies betreffe im Besonderen auch die Hersteller von Gebäudearmaturen. Der VDMA als Sprachrohr des gesamten Maschinen- und Anlagenbaus sowie der VDMA-Fachverband Armaturen setzen sich daher für eine bessere, praxistauglichere PFAS-Regulierung ein und lehnen ein pauschales Verbot ab.

Pauschales Verbot kann Geschäftsgrundlage gefährden

„Als Unternehmer sehen wir uns selbst in der Pflicht, alles in unserem Einflussbereich Machbare zu tun, um die Umwelt zu schützen und nachhaltig zu handeln“, betont Stefan Gesing, CEO der Dornbracht AG & Co. KG und Vorsitzender der VDMA Fachabteilung Gebäudearmaturen. „Entsprechend unterstützen wir den Wandel, weg von der Verwendung von unangemessenen Stoffen, hin zu zeitgemäßen, alternativen Stoffen.“

Ein pauschales PFAS-Verbot ohne verfügbare Stoffalternativen würde seiner Meinung nach betroffenen Unternehmen im Extremfall die Geschäftsgrundlage entziehen, sie zumindest jedoch erheblich benachteiligen gegenüber Unternehmen, die außerhalb Deutschlands und der EU produzieren.

Um die Interessen der Branche zu wahren, hat der Fachverband Armaturen eine Stellungnahme für den Bereich Gebäudearmaturen zum PFAS-Beschränkungsvorhaben verfasst, die zeigt, weshalb ein unreflektiertes allgemeines Verbot von PFAS – also auch von denjenigen Stoffen mit geringem Gefährdungspotenzial in Gebäudearmaturen – weit über das Ziel hinausschießen und der Industrie schweren Schaden zufügen würde.

Fluorpolymere („Teflon“) ausnehmen

Das Dokument fokussiert vorrangig auf den Trinkwasserbereich und fordert insbesondere die Ausnahme von Fluorpolymeren, die als „Polymers of low concern“ bewertet wurden. Dazu zählt vor allem der weit verbreitete Fluorkunststoff PTFE (Polytetrafluorethylen, auch unter dem Handelsnamen Teflon bekannt).

Der VDMA-Fachverband argumentiert, dass bereits hinlänglich bewiesen worden sei – unter anderem durch eine 2018 von der internationalen Society of Environmental Toxicology and Chemistry veröffentlichte Gemeinschaftsstudie von Barbara J. Henry, Joseph P. Carlin und anderen – dass diese Fluorpolymere chemisch stabil, nicht toxisch, nicht bioverfügbar, nicht wasserlöslich und nicht mobil sind. Aus diesen Gründen sind sie auch als Materialien für den Lebensmittelkontakt oder in der Medizintechnik zugelassen.

Der Fachverband Armaturen fordert daher in seiner Stellungnahme die generelle Ausnahme von Fluorpolymeren, die als „Polymers of low concern“ gelten, aus dem geplanten PFAS-Generalverbot. Der Fachverband hat diese Positionen im Rahmen des entsprechenden EU-Konsultationsverfahrens eingebracht, um sich für die Sicherung fairer Rahmenbedingungen des Industriezweigs in Deutschland und Europa einzusetzen.