Mit der neusten Softwareentwicklung „Hott-Therm“ erhalten Planer und Energieberater ein Werkzeug zum zeitsparenden Erstellen eines Gleichwertigkeitsnachweises nach DIN 4108 Beiblatt 2.
Wärmebrücken spielen bei der energetischen Sanierung der Gebäudehülle eine wichtige Rolle, nicht nur wegen des teils erheblichen Einflusses auf den Wärmeverlust, sondern auch im Hinblick auf mögliche Schäden durch Schimmelbildung. Im Rahmen der EnEV ist es möglich einen Gleichwertigkeitsnachweis zu führen um statt mit einem Wärmebrückenzuschlag von 0,1 W/(m² K) mit 0,05 W/(m² K) zu rechnen (§ 7 Mindestwärmeschutz, Wärmebrücken). Die jetzt gültige EnEV verweist hier auf die DIN 4108 Beiblatt 2 (2006). Im Entwurf für das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird im aktuellen Entwurf auf das neue, im Juni 2019 novellierte, Beiblatt verwiesen. Der Gleichwertigkeitsnachweis kann bildlich oder rechnerisch erfolgen.
Mit der neuen Software Hott-Therm aus dem Hause Hottgenroth kann man den Gleichwertigkeitsnachweis über folgendes Prinzip führen: Bildlicher Gleichwertigkeitsnachweis mit Übereinstimmung des konstruktiven Grundprinzips, der beschriebenen Bauteilabmessungen und Baustoffeigenschaften (Material, Wärmeleitfähigkeit) nach DIN 4108 Bbl. 2: 2019-06 . Hott-Therm beinhaltet die 399 Planungsbeispiele von Anschlussdetails aus dem neuen Beiblatt (für monolithische, außengedämmte, zweischalige und Holzbauweise). Dabei kann zwischen den Kategorie A und Kategorie B gewählt werden. Die Ergebnisausgabe erfolgt nach DIN 4108 Beiblatt 2:2019-06 Anhang A.
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