Wird ein neuer Heizkessel installiert, stellt sich auch die Frage nach Länge und Durchmesser der Abgasleitung. Für Buderus Gas-Brennwertgeräte können Fachhandwerker diese Frage dank eines neuen Online-Tools schnell beantworten. Mit dem Abgassystemkonfigurator lässt sich komfortabel ermitteln, ob die gewünschte Länge des Abgassystems für das jeweilige Gas-Brennwertgerät möglich ist. Im selben Zuge kann der Nutzer auch gleich die Artikelnummern für die benötigten Bauteile des Abgassystems abrufen. Fachpartner erhalten damit alles aus einer Hand: Wärmeerzeuger, Abgassystem und Unterstützung beim Planen und Auslegen.
Der Konfigurator ist über die Buderus Website oder direkt über www.fachkunden.buderus.de/abgassystemkonfigurator erreichbar.Eine menügeführte Oberfläche führt den Anwender in mehreren Schritten über die Auswahl des Gerätes und des Installationsortes, der waagerechten und senkrechten Länge des Abgassystems, sowie der vorhandenen zusätzlichen Umlenkungen zum Ergebnis. Die zusammengefassten Ergebnisse kann der Fachhandwerker in einer PDF-Datei für den Schornsteinfeger downloaden. Im Konfigurator sind die gängigen Abgassysteme C33x, C53x, C93x und B23P hinterlegt. Handwerkspartner können die benötigten Bauteile wie Rohre, Muffen oder Bögen aus einer Auswahlliste per Mausklick hinzufügen. Der Konfigurator zeigt dann übersichtlich an, wie viele Meter (gesamt, waagrecht und senkrecht) mit der aktuellen Artikelauswahl abgedeckt sind und welche Längen für die gewählte Konfiguration maximal möglich sind. Für eine Kaskaden- und Mehrfachbelegung ist über den Abgassystemkonfigurator eine Berechnungsanfrage als Download verfügbar, die Fachpartner ausfüllen und an ihre Buderus Niederlassung schicken können. Die Spezialisten der Niederlassung berechnen das Abgassystem dann nach DIN EN 13384 „Abgasanlagen – Wärme- und strömungstechnische Berechnungsverfahren“ und stellen das Ergebnis dem Partner zur Verfügung. Der Abgassystemkonfigurator dient als Auswahlhilfe, ersetzt aber keine Fachplanung – vor der Installation der Abgasanlage ist die geplante Ausführung immer mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister abzustimmen, insbesondere auch hinsichtlich benötigter Prüföffnungen.