Zeitschrift für Planung, Berechnung und Ausführung
von sanitär-, heizungs- und klimatechnischen Anlagen.

Energiepreisentwicklung 2017: Die Schieflage im Wärmemarkt bleibt bestehen


Laut Monitoringbericht von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt kostete Wärmepumpen‐Strom in die‐ sem Jahr rund 1,5 Prozent mehr als 2016. Für die Energiewende ist dies eine Hiobsbotschaft. Denn die Folge ist, dass die Nachfrage nach klimafreundlichen Technologien im Wärmemarkt gering bleibt. Die Wärmepum‐ penbranche fordert von der neuen Bundesregierung, diese energiewendeschädliche Schieflage zu beseitigen.
Die Preise für Wärmepumpen‐Strom liegen im Durchschnitt bei 21,65 Cent/kWh und da‐ mit leicht über Vorjahresniveau (21,33 Cent/kWh). Grund hierfür sind vor allem gestiegene Umlagen (+0,47 Cent), die Marktpreise hingegen sind leicht gesunken (‐0,23 Cent). Der Anteil der staatlich regulierten Preisbe‐ standteile steigt damit auf 77,8 Prozent des Verbraucherpreises (Vorjahr 75,8 Prozent).
Gas ist im Jahr 2017 günstiger geworden und kostete im Durchschnitt 6,07 Cent/kWh für einen mittleren Haus‐ haltsverbraucher (Vorjahr 6,54 Cent/kWh). Die Ölpreise hingegen sind leicht gestiegen auf 5,5 Cent/kWh. Wär‐ mepumpen‐Strom bleibt damit deutlich teurer als fossile Brennstoffe. Die Preisschere im Verhältnis zu Erdgas vergrößerte sich 2017 weiter, zum Heizöl verkleinerte sie sich geringfügig.
Dazu Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP) e.V.: „Viele Hausbesitzer schre‐ cken angesichts der anhaltend hohen Strompreise vor einer Wärmepumpe zurück und bleiben lieber beim ver‐ meintlich billigen Kessel. Dabei ist Deutschland auf dem Weg, seine Klimaschutzziele 2020 krachend zu verfeh‐ len. Dass der Staat diese Lage durch die Strompreis‐Treiberei selbst verursacht hat, ist dramatisch.“ Auch im Vergleich mit den europäischen Nachbarländern ist deutscher Wärmepumpen‐Strom im Verhältnis besonders teuer.
Als Lösung schlägt der BWP vor, alle Stromkunden deutlich zu entlasten: Zum einen durch eine Abschaffung der Stromsteuer, zum anderen durch eine Finanzierung der EEG‐Ausnahmen der energieintensiven Industrie aus Steuermitteln.
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