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Stärkung der Fachkompetenz zum Thema Abwasser und Schallschutz


Geberit-Mitarbeiter präsentieren bei den Kompetenzvorträgen die neuen Produkte und erklären deren Besonderheiten und Funktionsweise. Hier: das neue Entwässerungssystem Silent-Pro.

Normen, Regelwerke und technische Anforderungen entwickeln sich ständig weiter. Grund genug, sich kontinuierlich auf dem Laufenden zu halten. Wer das lieber in Gesellschaft macht, ist bei den Abwasser-Kompetenzvorträgen von Geberit genau richtig: Deutschlandweit finden die kurzweiligen Veranstaltungen viel Anklang.
Ob neue Schallschutzbestimmungen der DIN 4109, erhöhte Anforderungen der VDI 4100 oder Änderungen der DIN 1986-100, mit anschaulichen Beispielen geben die Fachreferenten ihr Wissen weiter und machen die Normen für den Alltag auf der Baustelle greifbar. Eine Lösung für die erhöhten Anforderungen: das neue hochschalldämmende Entwässerungssystem Silent-Pro von Geberit. Es lässt sich einfach zusammenstecken und erfüllt dabei alle relevanten Schall- und Brandschutzanforderungen.
In über 75 Städten in Deutschland finden in diesem Jahr Abwasser-Kompetenzvorträge statt. Teils in Zusammenarbeit mit lokalen Kammern und Innungen, wie etwa in Köln oder Heilbronn, lädt die Geberit Vertriebs GmbH zu den Fachvorträgen ein. Im Austausch mit Installateuren und Planern werden aktuelle Änderungen der Richtlinien erörtert und anhand konkreter Beispiele veranschaulicht.

Regenentwässerungsanlagen auf privaten Grundstücken
So regelt die DIN 1986-100 beispielsweise die Voraussetzungen für Regenentwässerungsanlagen. „Um Überflutungen zu vermeiden, darf Niederschlagswasser grundsätzlich nicht in Schmutzwasserfallleitungen eingeleitet werden. Für Niederschlagswasser von Außenflächen, auf denen Kühlaggregate von Kälteanlagen mit Ethylen- oder Propylenglykol aufgestellt sind, gilt jedoch aus Wasserschutzgründen eine Ausnahme. Es muss in einen Schmutz- oder Mischwasserkanal eingeleitet werden“, erklärt Referent Michael Weigner, Verkaufsberater Objekte der Geberit Vertriebs GmbH die Umsetzung der DIN-Änderungen bei der Informationsveranstaltung in Heilbronn.

Schallschutz: Die neue DIN 4109 hat Gesetzescharakter
Beim Thema Schallschutz erläutert Weigner die Bedeutung der Normanpassungen zur DIN 4109: „Der Schallschutz ist ein wesentlicher Aspekt im Bauordnungsrecht. Die Novellierung der DIN 4109 hat dabei Gesetzescharakter. So sind für Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnungen nun auch die Mindestanforderungen zu berücksichtigen, da die Sonderregelung für Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen entfällt. Damit reagiert die DIN auf den Trend der Zeit, denn wer möchte schon die Geräusche der Installationsanlagen des Nachbarn hören.“ Künftig werden auch die Schallschutzanforderungen an raumlufttechnische Anlagen in der eigenen Wohnung strenger reguliert. „Geruchsabsaugungen über die WC-Keramik, wie beim Geberit AquaClean, oder über den Spülkasten, wie beim Geberit DuoFresh, sind jedoch davon ausgenommen“, führt Weigner mit einem Augenzwinkern aus.

Zertifizierte Systemtechnik von Geberit
Wer beim Einbau auf der sicheren Seite sein möchte, ist mit den Lösungen von Geberit gut beraten. Als kompetenter Partner mit zuverlässigen und geprüften Systemen erfüllt Geberit Quattro die vier bauordnungsrechtlichen Grundanforderungen der Musterbauordnung (MBO) für Installationsschächte und -wände: Statik, Feuchtigkeitsschutz, Brandschutz und Schallschutz. Mit Silent-Pro präsentiert Geberit zudem ein Entwässerungssystem, das sich einfach stecken lässt und dabei alle relevanten Schall- und Brandschutzanforderungen erfüllt. Der Sanitärtechnikhersteller bringt den Teilnehmern der Kompetenzvorträge die Besonderheiten und Funktionsweise von Silent-Pro und weiteren Produktneuheiten vor Ort anhand von Exponaten näher. Zum Nachschlagen und Vertiefen stellt das Unternehmen Informationsbroschüren zur Installationstechnik und den Brand- und Schallschutzbestimmungen zur Verfügung.
www.geberit.de