Das Bundeskabinett hat am 15. Februar dieses Jahres beschlossen, Solarstrom auch künftig nicht mit der ursprünglich als Ökosteuer bekannten Stromsteuer zu belasten.
Dazu erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar): „Ökostrom wird auch künftig nicht mit der Ökosteuer belastet. Damit konnte ein gefährlicher Schildbürgerstreich abgewendet werden. Wer selbst – oder vor Ort erzeugten Solarstrom nutzt, wird nicht zusätzlich durch Steuern und Abgaben belastet.“ Weitere Maßnahmen müssen nach BSW-Auffassung nun jedoch folgen. „Es ist an der Zeit, dass die Bundesregierung Mieter nicht länger beim Bezug von Solarstrom finanziell schlechter stellt als Eigenheimbesitzer“, so Körnig.
Neben den stark gesunkenen Photovoltaikpreisen dürfte dazu auch beitragen, dass ein Großteil künftiger Investoren den selbst erzeugten Solarstrom weiterhin selbst verbrauchen darf und auch künftig an keiner Auktion teilnehmen muss, um eine Förderberechtigung für den eingespeisten Überschussstrom zu erzielen.
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