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Verbot von modernen Komfortöfen bei Feinstaubalarm zurückgenommen

Die Stadt Stuttgart hat in den Wintermonaten stark mit dem Thema Feinstaub zu kämpfen. Ein Feinstaubalarm wird vor allem durch Emissionen des KfZ-Verkehrs ausgelöst. Die Stadt Stuttgart und das Land Baden-Württemberg appellierte dann aber nicht nur an Pendler, das Auto stehenzulassen, sondern bat zudem auch Nutzer von Komfort-Kaminen, auf deren Nutzung zu verzichten.
Dies sollte nun auch als Verbot gesetzlich verankert werden, was die Heizungsbranche geschlossen kritisierte und dazu eine Pressekonferenz am 9. Dezember vergangenen Jahres in Stuttgart abhielt. Das Verkehrsministerium bat darauf die Branche zum Gespräch.
Die seit dem 01.01.2015 installierten Einzelraumfeuerstätten neuester Generationen werden nun von diesem Verbot ausgenommen. Sie erfüllen die verschärften Grenzwerte der Stufe 2 für neue Holzfeuerstätten der der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) mit 40 mg/m3.
„Eine Gleichbehandlung aller Feuerstätten war rechtlich nicht haltbar, deswegen freuen wir uns, dass die Landesregierung Baden-Württemberg dies nun nach gemeinsamen Gesprächen in der neuen Fassung berücksichtigt hat“, so Dr. Michael Herma, Geschäftsführer des Spitzenverbandes für Gebäudetechnik VdZ.
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat bei dem geplanten Verbot von Komfortöfen nun nachgebessert und somit sind Besitzer von modernen Öfen nicht mehr vom geplanten Verbot betroffen.

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