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Flüssiggasversorger PROGAS unterstützt DVFG-Positionspapier zur Bundestagswahl 2017


PROGAS-Geschäftsführer Achim Rehfeldt. Foto: PROGAS

In seinem Positionspapier zur Bundestagswahl 2017 schlägt der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) vor, Biopropan in das geplante Folgegesetz zum Energieeinsparungsgesetz (EnEG), zur Energieeinsparverordnung (EnEV) und zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu integrieren. Das Unternehmen PROGAS, einer der führenden Flüssiggasversorger in Deutschland und selbst DVFG-Mitglied, unterstützt diesen Vorschlag.
„Biopropan ist eine marktfähige, zukunftsweisende Energiequelle, die regenerativ erzeugt wird und deshalb entsprechende Akzeptanz seitens der Politik verdient“, sagt PROGAS-Geschäftsführer Achim Rehfeldt. Für den Mobilitätssektor werde das Potenzial von biogen erzeugtem Flüssiggas im aktuellen Entwurf der 38. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) bereits anerkannt. In der Gesetzgebung zum Wärmemarkt besteht allerdings noch eine Lücke: Laut EnEV soll „gasförmige Biomasse“ derzeit „nur dann als erneuerbare Energie angesehen“ werden, „wenn sie im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Gebäude erzeugt wird“.

Das DVFG-Positionspaper kann im Internet unter dvfg.de/fileadmin/user_upload/Downloads_Infothek/Positionspapier_DVFG_Bundestagswahl_2017.pdf heruntergeladen werden.

Voraussichtlich noch ab diesem Jahr steht Biopropan dem deutschen Markt als qualitativ hochwertiger Brennstoff zur Verfügung. Er wird industriell aus biogenen Abfall- und Reststoffen sowie Pflanzenölen erzeugt, erfüllt die strengen Anforderungen der deutschen Nachhaltigkeitsverordnung und kann als Kraftstoff oder Heizgas eingesetzt werden.
www.progas.de