Der Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Novellierung des KWK-Gesetzes wird dem Ziel nicht gerecht, den Anteil der Nettostromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bis zum Jahr 2020 auf 25 Prozent zu steigern. Zu diesem Schluss kommt der BTGA – Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V., der das Ausbauziel auch nicht durch die geplante Änderung der Bezugsgröße substanziell näher rücken sieht: Zukünftig soll sich das KWK-Ausbauziel auf die regelbare und nicht wie bisher auf die gesamte Stromerzeugung beziehen.
„Sollte im Jahr 2020 festgestellt werden, dass sich der Anteil der KWK an der Stromerzeugung hauptsächlich durch die geänderte Bezugsgröße erhöht, muss man von einer Mogelpackung sprechen“, sagt Günther Mertz, Hauptgeschäftsführer des BTGA e.V. Darauf laufe es leider hinaus, wenn der vorliegende Entwurf, der auf tatsächliche Impulse für die Erhöhung des KWK-Anteils verzichte, umgesetzt werde. „Alleine durch den Versuch der Bestandssicherung im Bereich der öffentlichen Versorger sind auch die neuen, weniger ambitionierten Ziele für den Ausbau der KWK nicht erreichbar“, so Günther Mertz.
Der aktuelle Entwurf für die Novellierung des KWK-Gesetzes verfolgt das Ziel, den Bestand heutiger mit Gas befeuerter KWK-Anlagen der Versorger zu sichern und kohlegefeuerte durch gasgefeuerte Anlagen zu ersetzen. KWK in Industrie und Gebäuden, in denen fast 50 Prozent des KWK-Nettostroms in Höhe von rund 96 TWh erzeugt werden (Stand: 2013), werden nicht ausreichend berücksichtigt. Dabei wird außer Acht gelassen, dass die steigende Belastung des Eigenstromverbrauchs durch die EEG-Umlage und sinkende Strombezugspreise die Wirtschaftlichkeit und damit den Neubau vieler KWK-Anlagen in der Industrie gefährden.
Günther Mertz sagt dazu: „Uns alarmieren die Informationen aus dem Anlagenbau, dass seit 2014 die Neuinvestitionen in KWK-Anlagen in Industrie und Nichtwohngebäuden ins Stocken geraten. Der BTGA fordert daher die Bundesregierung dazu auf, wirtschaftliche Hemmnisse der EEG-Umlage für die Industrie durch eine Anpassung der KWK-Zuschläge zu kompensieren. Einen entsprechenden Schritt per Rechtsverordnung ermögliche der aktuelle Entwurf des KWK-Gesetzes. Als fragwürdig sieht er die darin enthaltene Regelung an, für den Zeitraum negativer Strompreise die Zahlung von Zuschlägen auszusetzen. „Dadurch werden Investitionen in KWK-Anlagen betriebswirtschaftlich unkalkulierbar. Hier muss der Gesetzgeber nachbessern, ansonsten wird insbesondere die Neuerrichtung von KWK-Anlagen eher behindert als gefördert“, ergänzt Günther Mertz.
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