Zeitschrift für Planung, Berechnung und Ausführung
von sanitär-, heizungs- und klimatechnischen Anlagen.

Energetische Inspektion von Klimaanlagen nach § 74 – 78 GEG

Eigentümer und Betreiber von Klimaanlagen mit einer Kälteleistung größer 12 kW müssen diese Anlagen einer regelmäßigen energetischen Inspektion unterziehen. Eine wiederholende Inspektion ist alle 10 Jahre durchzuführen. Eine Bescheinigung zur Durchführung dieser Inspektion ist der zuständigen Behörde durch den Betreiber auf Verlangen vorzulegen. Im Rahmen des zweitägigen Seminars werden die zur Durchführung der energetischen Inspektion von Lüftungs- und Klimaanlangen sowie von Anlagen zur Klimakälteerzeugung notwendigen Kenntnisse vermittelt.

Details

Datum:

21. Juni 2023 - 22. Juni 2023

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Veranstaltungsort

Köln

Veranstalter

BTGA – Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V.