Zeitschrift für Planung, Berechnung und Ausführung
von sanitär-, heizungs- und klimatechnischen Anlagen.

BEG EM: Wie sich die Förderung geändert hat

Windhager hat einen sechsseitigen Flyer zu den Änderungen der Förderrichtlinien zusammengestellt. Bild: BHT Deutschland

Die Förderrichtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) sind verabschiedet. Ob angesichts der vielen Details jetzt überall Klarheit herrscht, ist dagegen fraglich. Daher hat die BHT Deutschland eine 6 Seiten umfassende Übersicht zusammengestellt, die die neuen Förderbedingungen den alten gegenüberstellt und damit eine Hintergrundinformation für die Förderberatung des Unternehmens bilden kann.

Der Flyer geht sowohl auf die ab 21. Juli geltende Situation als auch auf die ab 1.1.2027 gültigen Bedingungen ein. „Bis Ende 2026 bleiben die Förderbedingungen relativ konstant“, heißt es in einem Schreiben von Windhager. „Nutzen Sie diese Situation, fassen Sie Ihre Angebote nach und sichern Sie Ihre Auftragspipeline von morgen.“ Bis zum Jahresende gestellte Bafa-Anträge haben ab Zeitpunkt der Antragstellung drei Jahre Gültigkeit, so das Argument.

Außer der Gegenüberstellung in zwei Spalten findet sich in dem Dokument auch noch eine dritte Spalte „Anpassung / Änderung“, in der die jeweilige Neuerung eingeordnet oder kommentiert wird.

Anschließend werden die neuen Fördersätze in der Fassung vom 17. Juli 2026 übersichtlich zusammengestellt. Auf der letzten Seite findet sich ein Überblick über die ab 2027 gültige Sonderregel Ersatzinvestitionen Biomasse/Wärmepumpe (Abschnitt Nr. 8.3.3 der Förderregeln), die in Verbindung mit der neuen Ausschlussregel in Nr. 5.3 zwar nicht den Fördersatz, aber die Bemessungsgrundlage verändert.