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Leichte Erholung im Heizungsmarkt

Absatzentwicklung Wärmeerzeuger im jeweiligen ersten Quartal eines Jahres in Deutschland. Bild: BDH

Vor dem Hintergrund einer leichten Erholungstendenz beim Absatz von Wärmeerzeugern im ersten Quartal (Details siehe unten) nahm der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) Stellung zu einer Entscheidung der Bundesregierung vom 29. April 2026. Danach wird die ursprünglich für den 1. Juli 2026 vorgesehene Verpflichtung in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern, neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, nun erst ab dem 1. November 2026 gelten. Grund für die Verschiebung ist die geplante Einführung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), das sich weiterhin in Vorbereitung befindet, aber voraussichtlich nicht rechtzeitig in Kraft getreten wäre.

„Die Verschiebung verhindert regulatorisches Chaos und schafft kurzfristig Rechtssicherheit“, erklärt BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt. „Es wäre nicht vermittelbar gewesen, wenn Regelungen in Kraft treten, die kurz darauf wieder durch neue Vorgaben ersetzt werden.“ In der am 30. April veröffentlichten Stellungnahme begrüßt der BDH daher grundsätzlich die Verschiebung der Frist für die Umsetzung der 65-Prozent-Regelung in größeren Kommunen. Der Schritt schaffe zwar kurzfristig mehr Klarheit für Verbraucher, Handwerk und Industrie, sei jedoch vor allem ein Symptom der anhaltenden energiepolitischen Unsicherheit für den Wärmesektor. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Novelle des Gebäudeenergiegesetzes werde bereits viel zu lange hinausgeschoben, kritisierte der Verband.

Gleichzeitig machte der BDH deutlich, dass es mit punktuellen Korrekturen nicht getan sei. „Die Bundesregierung darf nicht länger mit Notlösungen arbeiten. Jetzt wo es eine Einigung zum Mieterschutz gibt, muss ein konsistenter und verlässlicher Ordnungsrahmen vorgelegt werden“, so Markus Staudt. Die Branche brauche klare, langfristig planbare Leitplanken, keine Übergangslösungen. Letztlich bedürfe es eines Regelungsrahmens, der Investitionen unterstützt und nicht durch neue bürokratische Hürden erschwert.

Stellungnahme des ZVSHK

„Gut ist, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz jetzt endlich ins parlamentarische Verfahren geht“, kommentierte auch ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Daniel Föst in der vergangenen Woche die politische Weichenstellung. „Ebenso positiv ist das Signal, die Förderung stabil zu halten – das ist eine zentrale Voraussetzung für Investitionsentscheidungen.“

Der geplante Mieterschutz sei nachvollziehbar. Entscheidend werde aber sein, dass daraus keine neue Rechtsunsicherheit entsteht. „Entscheidungen entstehen zu oft als Reaktion auf kurzfristigen Druck statt aus einer klaren Linie heraus“, beklagte das „politisches Muster“. „Diese Politik auf Zuruf führt zu ständigem Nachjustieren – und genau das untergräbt Vertrauen und Planungssicherheit.“

Notwendig sei jetzt neben Rechtssicherheit und stabiler Förderung vor allem eine Senkung der Stromkosten. „Dann wird die Wärmepumpe dort, wo sie technisch sinnvoll ist, auch wirtschaftlich zur naheliegenden Lösung“, so Daniel Föst.

Leichte Markt-Erholung nach massiven Einbrüchen

Vom BDH vorige Woche veröffentlichte Zahlen (siehe Grafik oben) zeigen nach deutlichen Absatzrückgängen in den vergangenen zwei Jahren im ersten Quartal 2026 eine leichte Erholung. Der Gesamtmarkt verzeichnete ein Plus von 16 Prozent gegenüber dem schwachen Vorjahreszeitraum. Wärmepumpen entwickelten sich dank der stabilen Förderbedingungen weiterhin dynamisch und legten im ersten Quartal 2026 um 34 Prozent zu. Insgesamt wurden 83.500 Geräte abgesetzt.

Zuvor befand sich der Heizungsabsatz seit 2024 im Rückwärtsgang, wobei das Jahr 2025 das schwächste Absatzjahr seit 15 Jahren markierte. In der Folge kam es zu einem spürbaren Abbau von Arbeitsplätzen in der Branche. Der BDH führt diese Entwicklung maßgeblich auf politische Unsicherheiten und eine daraus resultierende Investitionszurückhaltung bei Verbrauchern zurück.

Trotz der leichten Erholungstendenz bleibe die Lage angesichts des enormen Modernisierungsbedarfs angespannt: Rund die Hälfte der etwa 21 Millionen Heizungsanlagen in Deutschland seien veraltet, etwa 19 Prozent stammen laut Deutscher Energie-Agentur (Dena) noch aus der Zeit vor 1990.