Zeitschrift für Planung, Berechnung und Ausführung
von sanitär-, heizungs- und klimatechnischen Anlagen.

Wie Abgasverdünnung aufwendige Schornsteine ersparen kann

Viele Montagesituationen lassen sich wie vom Gesetzgeber gefordert realisieren, beispielsweise im Bild links mit einem Edelstahlschornstein (in RAL-Farben pulverbeschichtet) mit Schrägführung und firstnaher Mündung oder im Bild rechts mit einem DW-Statik-Set (bis 6,5 m freie Auskragung). Bild: Raab-Gruppe

Seit Januar 2022 gelten in Deutschland neue Ableitbedingungen für Schornsteine von Festbrennstoff-Feuerungsanlagen (1. BImSchV § 19 bis 1 MW Nennwärmeleistung). Diese verlangen eine firstnahe Position beziehungsweise das Überragen des Dachfirsts um mindestens 40 cm, um Abgase besser im Windstrom zu verteilen und so die örtliche Luftqualität zu verbessern. Die Regeln sollen Feinstaubbelastungen in Wohngebieten reduzieren und Geruchsbelästigungen für Nachbarn verringern.

Daraus haben sich zahlreiche technische Herausforderungen vor allem für den Gebäudebestandsbau ergeben, da die Schornsteinmündung außerhalb der Rezirkulationszone eines Gebäudes liegen muss und die Nachbarschaftsbebauung mit eventueller Hanglage zu berücksichtigen ist. Mit den doppelwandigen Elementen und Schachtsystemen lassen sich viele Montagesituationen wie vom Gesetzgeber gefordert realisieren, beispielsweise durch

  • ein freies Kragende bis 3 m als Standard oder bis 6,5 m in statisch geprüfter verstärkter Ausführung
  • Schrägführung an der Giebelseite oder entlang der Dachhaut bis 45 Grad
  • Leichtbauschornsteine für den Innenbereich, die ebenfalls schräg geführt werden dürfen.

Anlagentechnik kann unverhältnismäßigen Konstruktionsaufwand ersparen

Ist trotz dieser Produktvielfalt keine wirtschaftlich und technisch vertretbare Lösung für die Abgasführung zu finden, kann die Ausnahmeempfehlung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) greifen, wie der Geschäftsführer der RaabGruppe Alexander Root bei einer Veranstaltung für die Fachpresse Anfang der Woche in München ausführte.

In diesem Dokument (Auslegungsfragen / Vollzugsempfehlungen / Hinweise zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen nach dem UMK-Umlaufbeschluss 60/2024, Stand: 31.10.2024) sind Kriterien zur Reduzierung der notwendigen Mündungshöhe formuliert worden, die eine „Emissionsminderung durch fortschrittliche Anlagentechnik“ möglich machen, wo andere technische Maßnahmen unverhältnismäßig aufwendig wären.

Präzisiert wird dies in den Anhängen A und B:

  • Anhang A („Absolutes Kriterium für einen geringen Staub-Emissionsmassenstrom und Ermittlung des Emissionsmassenstroms Kleinfeuerungsanlagen“) beschreibt für eine Feuerungsanlage bei Einsatz von Scheitholz, Hackschnitzeln oder Holzpellets ein Verfahren zur Ermittlung und Beurteilung des Emissionsmassenstromes für Gesamtstaub. Dies dient der Beurteilung, ob der abgeleitete Emissionsmassenstrom einen Wert von 0,30 g/h unterschreitet und somit als hinreichend gering eingestuft werden kann.
  • Anhang B („Emissionsminderungsmaßnahmen mit besonderer Berücksichtigung des praktischen Betriebs“) beschreibt Methoden zum Nachweis der Einhaltung eines hinreichend geringen Emissionswertes (15 mg/m³ für Einzelraumfeuerungsanlagen bzw. 4 mg/m³ für Feuerungsanlagen außer Einzelraumfeuerungsanlagen) im praktischen Betrieb.  Der Nachweis erfolgt durch Typprüfung und Herstellerbescheinigung.

In der Praxis kann dies nach Angaben von Alexander Root, der auch CEO von Kutzner+Weber ist, in der Kombination von Feuerstätten mit geringen Emissionswerten (mit dem Umweltzeichen Blauer Engel) mit elektrostatischen Feinstaubabscheidern erreicht werden. Ein Beispiel dafür wäre der Samurai iClean von Wodtke in Kombination mit dem Airjekt 1 von Kutzner + Weber. Zu beachten sei, dass die Abgaswerte nach LAI nachgewiesen werden müssen und die neue Feuerungsanlage mit dem zuständigen Schornsteinfeger hinsichtlich einer reduzierten Mündungshöhe im Vorfeld abzustimmen ist.

Im Einzelfall kann Anlagentechnik die Emissionswerte so weit senken, dass geringere Schornsteinhöhen ausreichen. Bild: Wodtke / Raab-Gruppe
Im Einzelfall kann Anlagentechnik die Emissionswerte so weit senken, dass geringere Schornsteinhöhen ausreichen. Bild: Wodtke / Raab-Gruppe

Derartige Umbaumaßnahmen zur energetischen Sanierung können durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 2024 mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 70 % unterstützt werden. Dazu zählen nach Angaben des Herstellers auch die Abgasanlagen und Komponenten der Raab-Gruppe.