Zeitschrift für Planung, Berechnung und Ausführung
von sanitär-, heizungs- und klimatechnischen Anlagen.

Neues Unternehmen für Klimaturm-Wärmeprojekte

Die Partner am Fuße des Towergy-Klimaturms, der in Bremen steht (von links nach rechts): Sascha Brandt (Leiter Vertrieb Nord Enercity Contracting), Nils Schnorrenberger (Geschäftsführer Stadt.Energie.Speicher), Stephan Schick (Prokurist Enercity Contracting und Geschäftsführer EnerSes Wärme), Tobias Werner (Geschäftsführer Stadt.Energie.Speicher sowie EnerSes Wärme), Dr. Manfred Schüle (Geschäftsführer Enercity Contracting), Roberto Schippmann (kaufmännische Geschäftsleitung Stadt.Energie.Speicher); Bild: Stadt.Energie.Speicher

Die Enercity Contracting GmbH aus Hannover und die Stadt.Energie.Speicher GmbH aus Bremen bündeln nach eigenen Angaben ihre Kompetenzen in dem neuen gemeinsamen Tochterunternehmen mit dem Namen EnerSes Wärme. Ziel sei, bestehende Nah- und Fernwärmenetze zu transformieren und neue Wärmeprojekte mit erneuerbaren Energien deutschlandweit umzusetzen.

Dabei wird er Ansatz verfolgt, Großwärmepumpen mit mehr als 500 kW thermischer Leistung, Wärmespeicher und eine KI-basierte Betriebsregelung zu verbinden. So lassen sich nach Angaben der Unternehmen günstige Strombezugszeiten nutzen und Wärme bedarfsgerecht bereitstellen. Dafür wollen die Partner Contracting-Erfahrung und Know-how für intelligente Energiekonzepte bündeln.

Ein erstes geplantes Projekt ist die Einbindung des „Klimaturms“ – einer nach Angaben des Herstellers besonders leisen und platzsparenden Luft-Großwärmepumpe – in eine bestehende Nahwärmeversorgung in Hannover. Die Entwicklung von Towergy GmbH, einem Tochterunternehmen von Stadt.Energie.Speicher, soll es ermöglichen Großwärmepumpen auch in dicht bebauten Quartieren einzusetzen.

Beide Partner sollen jeweils 50 Prozent an EnerSes Wärme mit Sitz in Hamburg halten. Die Geschäftsführung liegt bei dem Stephan Schick (Prokurist Enercity Contracting) und Tobias Werner (Geschäftsführer Stadt.Energie.Speicher). Die Gründung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundeskartellamts.