Zeitschrift für Planung, Berechnung und Ausführung
von sanitär-, heizungs- und klimatechnischen Anlagen.

Sachgerechte Lüftungstechnik-Bilanzierung nach aktuellem BEG

Die Berechnung zeigt beispielhaft, wie groß der Effekt einer falschen Bilanzierung sein kann. Bild: Christoph Scholte, Zehnder Group Deutschland / BDH

„Der Bauherr ist bei der Entwicklung des energetischen Gesamtkonzepts zu den Effizienzgewinnen einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung zu beraten“, fordert die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). „Dabei ist eine Ausführungsvariante der Effizienzhausberechnung mit einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung für alle Nutzungseinheiten […..] zu erstellen, und dem Bauherrn zu erläutern und zu übergeben“, besagen die Technischen Mindestanforderungen Anlage 1 für Wohngebäude (BEG WG TMA 1).

Veraltete Standardwerte führen jedoch in vielen Fällen zu einer falschen Bilanzierung, kritisieren acht Verbände (Liste siehe Ende des Beitrags), die sich mit Wohnungslüftung beschäftigen. Wird die Wärmerückgewinnung mit unrealistisch schlechten Kennwerten bilanziert, kann eine technisch und klimapolitisch sinnvolle Anlage bereits in der frühen Planungsphase ausscheiden, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung.

Eine sachgerechte Bilanzierung sei keine formale Detailfrage. Sie entscheide mit darüber, ob Lüftungstechnik als zentraler Bestandteil energieeffizienter Gebäude erkannt und eingesetzt wird. Die derzeit übliche Berechnungspraxis beeinflusse unmittelbar die Beratung von Bauherren, die Auswahl der Anlagentechnik und die Wirtschaftlichkeitsbewertung von Investitionen. Zudem habe sie Auswirkungen auf Energieausweise und Effizienzhausklassen.

Solange die neue DIN/TS 18599 noch nicht vollständig in den Berechnungsprogrammen umgesetzt ist, müssen nach Ansicht der Unterzeichner der Mitteilung bei Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung mindestens die verbesserten Kennwerte nach DIN V 18599-6 verwendet werden. Marktübliche Lüftungsanlagen gehen mit Herstellerkennwerten noch deutlich über diesen Standard hinaus.

Fachinformation – Hintergrund

Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung kann den Primärenergiebedarf eines Gebäudes erheblich reduzieren. In aktuellen Berechnungen wird dieser Vorteil noch nicht sichtbar. Ursache sei nicht die aktuelle Technik, sondern häufig die Verwendung veralteter Standardwerte.

Die BEG verweist derzeit noch auf die DIN V 18599:2018. Die im Oktober 2025 veröffentlichte DIN/TS 18599 bildet den heutigen technischen Stand besser ab, ist aber noch nicht als Berechnungsgrundlage in den BEG-Richtlinien verankert. Bis zu einer entsprechenden Anpassung und der anschließenden Umsetzung in den Berechnungsprogrammen bleibt deshalb die ältere Normfassung maßgeblich. Nach aktuellem Stand sollen dagegen im GModG ab 1. Januar 2027 beide Versionen parallel Anwendung finden.

Das hat erhebliche Folgen: Wird eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung lediglich mit den voreingestellten Standardkennwerten der DIN V 18599-6 berechnet, werden ein Wärmebereitstellungsgrad von nur 60 Prozent, eine spezifische Ventilatorleistung von 0,55 W/(m³/h) und ein veralteter AC-Ventilatormotor angesetzt. Die energetische Wirkung einer heute marktüblichen Anlage wird dadurch massiv unterschätzt.

Beispielberechnung für ein Musterhaus

Wie groß der Effekt sein kann, zeigt die beispielhafte Berechnung (siehe Tabelle im Bild oben) eines freistehenden Musterhauses mit 191,3 Quadratmetern Nettogrundfläche, Luft-Wasser-Wärmepumpe, Fußbodenheizung und einem 300-Liter-Warmwasserspeicher. Ein Klick kann hier über die Einstufung als EH 55 oder EH 40 entscheiden:

  • Ohne Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung liegt der Primärenergiebedarf in der Beispielrechnung bei 43,2 kWh/(m²·a) und das Gebäude erreicht den Standard „Effizienzhaus 55“.
  • Mit voreingestellten Standardwerten berechnet, sinkt der Primärenergiebedarf einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung rechnerisch lediglich um 1,9 Prozent auf 42,4 kWh/(m²·a). Das Gebäude bleibt ein „Effizienzhaus 55“ – eine Wärmerückgewinnung bringt scheinbar energetisch kaum einen Vorteil.
  • Werden verbesserte Kennwerte nach DIN V 18599-6 herangezogen (80 Prozent Wärmebereitstellungsgrad, 0,35 W/(m³/h) Ventilatorleistung und DC-Motor) ergibt sich ein rechnerischer Primärenergiebedarf von 36,8 kWh/(m²·a), also 14,8 Prozent weniger und die Einstufung als „Effizienzhaus 40“.
  • Mit tatsächlichen Herstellerkennwerten des vorgesehenen Geräts (im Beispiel 91 Prozent Wärmebereitstellungsgrad und 0,18 W/(m³/h) Ventilatorleistung) – reduziert sich der Primärenergiebedarf bis auf 33,0 kWh/(m²·a) – 23,6 Prozent weniger als ohne Wärmerückgewinnung.

Die absendenden Verbände

  • Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e. V.
  • Deutsches Energieberater-Netzwerk (DEN) e. V.
  • Fachverband Gebäude-Klima e. V.
  • GIH Bundesverband e. V.
  • HEA – Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e. V.
  • VfW – Bundesverband für Wohnungslüftung e. V.
  • Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks ZIV
  • Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e. V.