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„Stand der Technik“ durch Bürokratieabbau bedroht?

Die Logos der 14 Verbände, die sich in einem gemeinsamen Offenen Brief an die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, die Senats- und Staatskanzleien der Länder sowie die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und des Hessischen Landtages wenden. Bild: TGA-Repräsentanz Berlin

Ein Bündnis von 14 Verbänden (siehe unten) aus unterschiedlichen Branchen und Fachbereichen warnt vor den geplanten Änderungen im Entwurf des Zweiten Hessischen Bürokratieabbaugesetzes (LT-Drs. 21/5220), wie die TGA-Repräsentanz Berlin mitteilt. Der Gesetzentwurf sehe vor, zahlreiche Verweise auf den „Stand der Technik“ sowie auf die „(allgemein) anerkannten Regeln der Technik“ aus Gesetzen und Verordnungen zu streichen.

Die Verbände unterstützen demnach das Ziel, bürokratische Belastungen für Unternehmen zu reduzieren. Aus ihrer Sicht darf Bürokratieabbau jedoch nicht zulasten bewährter technischer Maßstäbe gehen. „Wer Bürokratie abbauen will, sollte unnötige Bürokratie abbauen – nicht die technischen Maßstäbe, die Sicherheit, Qualität und Rechtssicherheit gewährleisten“, betont das Verbändebündnis.

Instrument der Haftungs- und Vertragsklarheit

Die allgemein anerkannten Regeln der Technik bilden nach seiner Ansicht einen etablierten und nachvollziehbaren Referenzmaßstab für Unternehmen, Behörden, Sachverständige und Gerichte und sind ein bewährtes Instrument der Haftungs- und Vertragsklarheit. Würden sie pauschal gestrichen, könnte das zu mehr Einzelfallentscheidungen, größerer Rechtsunsicherheit und steigenden Haftungsrisiken führen, argumentieren die Verbände.

In dem offenen Brief mit dem Titel „Allgemein anerkannte Regeln der Technik erhalten – Sicherheit, Qualität und Rechtssicherheit nicht aufs Spiel setzen“ appelliert das Verbändebündnis daher an die politisch Verantwortlichen in Hessen sowie im Bund und in den Ländern, die allgemein anerkannten Regeln der Technik als bewährten Maßstab zu erhalten. Bürokratieabbau solle gezielt bei unnötigen Nachweis-, Berichts- und Verfahrenspflichten ansetzen, nicht aber bei grundlegenden technischen Standards.

„Wir appellieren daher an die Landesregierungen und Parlamente, die allgemein an erkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) als bewährten technischen Referenzmaßstab zu erhalten und ihre pauschale Zurückdrängung nicht zum Leitbild zukünftiger Gesetzgebung zu machen“, heißt es in dem Schreiben.

Warnung vor „föderalem Dominoeffekt“

Zugleich warnen die Verbände vor einer Signalwirkung über Hessen hinaus: Sollte der hessische Ansatz Schule machen, könnten vergleichbare Regelungen auch in anderen Bundesländern aufgegriffen werden. Das würde die Einheitlichkeit technischer Anforderungen weiter schwächen und zusätzliche Unsicherheiten für Unternehmen schaffen.

Zu den Unterzeichnern gehören folgende Verbände:

  • BTGA – Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V.
  • BIV – Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks
  • BF – Bundesverband Flachglas e. V.
  • Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband (ZIV)
  • BWP e. V. – Bundesverband Wärmepumpe e. V.
  • DSR-KKW – Deutscher Sachverständigen Rat Kälte Klima Wärmepumpe e. V.
  • EPPA Deutschland e. V.
  • FGK – Fachverband Gebäude-Klima e. V.
  • Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V.
  • RTG – Repräsentanz Transparente Gebäudehülle GbR
  • TGA-Repräsentanz Berlin
  • VDKF – Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe e. V.
  • VDMA e. V., Fachverband Allgemeine Lufttechnik
  • VFF – Verband Fenster + Fassade