Zeitschrift für Planung, Berechnung und Ausführung
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Online-Rechner zur aktuellen Wärmepumpenförderung

Mit dem Förderrechner lässt sich ermitteln, mit welcher Fördersumme man für sein eigenes Vorhaben im Einfamilienhaus rechnen kann. Bild: Stiebel Eltron

Die neue BEG-Förderung für Wärmepumpen hat in den vergangenen Tagen für viele Diskussionen gesorgt. „Entgegen vieler Aussagen kann die neue Förderung mindestens in den kommenden Monaten für Verbraucher sogar deutlich höher ausfallen als zuvor“, erklärt Burkhard Max, Geschäftsführer der deutschen Vertriebsgesellschaft von Stiebel Eltron. Mit dem neuen Förderrechner, den das Unternehmen auf seiner Homepage bereitstellt, lasse sich ermitteln, mit welcher Fördersumme man für sein eigenes Vorhaben im Einfamilienhaus rechnen kann.

„Es ist zwar richtig, dass die Förderung langfristig abschmelzen wird, außerdem wurden ab sofort die maximal förderfähigen Investitionskosten sowie der Klimageschwindigkeitsbonus abgesenkt“, räumt Burkhard Max ein. „Gleichzeitig wurde aber der maximale Förderanteil an den Investitionskosten für bestimmte Einkommensgruppen von 70 auf 80 Prozent erhöht, auch kommen mehr Einkommensgruppen in den Genuss des Einkommensbonus.“

Waren vorher für den Heizungstausch im Einfamilienhaus maximal 21.000 Euro Zuschuss möglich, sind es nun maximal 22.400 Euro. Manche Antragsteller, die vorher 10.500 Euro Zuschuss bekommen haben, können jetzt mit 16.800 Euro sogar über 6.000 Euro mehr erhalten. „Besonders interessant ist die neue Förderung, wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt“, erklärt Burkhard Max.    

Mit dem neuen Förderrechner von Stiebel Eltron können Einfamilienhausbesitzer ermitteln, wie hoch die Förderung für ihren Heizungstausch voraussichtlich ausfallen wird. Dabei werden Informationen benötigt wie Art und Alter der bisherigen Heizung, die voraussichtlichen Gesamt-Investitionskosten sowie das zu versteuernde Haushaltseinkommen.

„Gerade bei dem letzten Punkt sollte man genau hinschauen, denn das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt insbesondere bei Familien deutlich unter dem persönlichen Jahreseinkommen“, betont Burkhard Max. „Da zusätzlich bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt noch einmal 10.000 Euro abgezogen werden und außerdem die Maximalgrenze von 40.000 auf 50.000 Euro erhöht wurde, kommen nun mehr Menschen in den Genuss des Einkommensbonus.“         

Anträge sind seit 21. Juli wieder möglich, und die aktuellen Bedingungen gelten bis Anfang 2027. Mit Bekanntgabe der Veränderung der Förderung waren neue BzA-Nummer, die man für eine Antragstellung bei der KfW benötigt, nicht mehr zu bekommen. Jetzt können diese wieder vom Fachhandwerk beantragt werden, so dass neue Förderanträge wieder möglich sind.

Die aktuellen Förderbedingungen gelten bis Ende Januar 2027 – dann verringern sich einzelne Bestandteile erstmals und in der Folge halbjährlich. „Wer also einen Heizungswechsel zur Wärmepumpe plant, sollte genau schauen, wann er das Vorhaben angeht“, rät Burkhard Max. „Auf lange Sicht wird die Förderung für die meisten Antragsteller zukünftig geringer ausfallen. Das ist aber angesichts der Tatsache, dass die Politik für den Haushalt weniger Geld zur Verfügung hat und daher Ausgaben reduzieren muss, nachvollziehbar. Dass die Förderung kontinuierlich und schrittweise abschmilzt, ist eine annehmbare Lösung, die langfristig Klarheit schafft für die Branche und Verbraucherinnern und Verbraucher: Die Politik setzt auf die Wärmepumpe als wichtiges Element für das Gelingen der Wärmewende.“