Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Urteil vom 2. Juni 2026 entschieden, dass ein Betrieb ohne Eintragung in die Handwerksrolle nicht für Planung, Installation und Wartung von Photovoltaikanlagen werben darf. Die damit verbundene Klarstellung zur Bedeutung qualifizierter handwerklicher Leistungserbringung begrüßt der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) nach eigener Aussage.
Das OLG Koblenz hatte in dem entschiedenen Fall festgestellt, dass PV-Arbeiten wesentliche Tätigkeiten des Dachdecker- und Elektrotechniker-Handwerks darstellen können. Nicht Gegenstand der Entscheidung sei jedoch die Frage gewesen, welche weiteren Handwerke nach der Handwerksordnung und den einschlägigen Ausbildungs- und Meisterprüfungsverordnungen ebenfalls zur Ausführung entsprechender Arbeiten berechtigt sind.
Die öffentliche Darstellung dürfe nicht den Eindruck erwecken, als seien nur zwei Gewerke für Photovoltaik zuständig, erklärt Michael Kober, technischer Referent im Zentralverband SHK. Dies werde der handwerksrechtlichen Realität nicht gerecht. „Gerade das Klempnerhandwerk ist im Bereich der Dach- und Fassadenarbeiten aus Metall ebenfalls ausdrücklich für entsprechende Tätigkeiten qualifiziert und berechtigt.“
Der ZVSHK weist darauf hin, dass auch das Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk im Bereich solarer Energiesysteme qualifiziert aufgestellt ist. Die Ausbildungsverordnung für Anlagenmechaniker SHK benennt nachhaltige Energie- und Wassernutzungssysteme, insbesondere Wärmeerzeuger für Sonnenenergie und Anlagen zur solarunterstützten Heizung. Ebenso umfasst die Meisterprüfungsverordnung Anlagen zur Energiesammlung, Energieumwandlung und Energielagerung. Der Anschluss von Solarthermieanlagen gehört eindeutig zum Tätigkeitsbereich des SHK-Handwerks, so das Fazit des ZVSHK.
Photovoltaikanlagen können zudem insbesondere dann relevant werden, wenn sie im funktionalen Zusammenhang mit einer SHK-Hauptleistung stehen, etwa bei Wärmepumpensystemen oder energetischen Gesamtlösungen im Gebäude, betont der Verband. In der Praxis seien daher gewerkeübergreifende Kooperationen ein bewährtes und rechtssicheres Modell.
Genau in diese Richtung ziele auch die derzeit in Aktualisierung befindliche Verbändevereinbarung zur sicheren Installation von Photovoltaikanlagen. Ihr ist der ZVSHK bereits 2024 beigetreten. Neben den bisherigen Beteiligten arbeiten inzwischen weitere Gewerke und Berufsgenossenschaften an ihr mit, denn „Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpe und moderne Gebäudetechnik wachsen in der Praxis immer stärker zusammen“, so Daniel Föst, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK. Entscheidend sei eine fachgerechte, sichere und rechtlich saubere Zusammenarbeit der qualifizierten Handwerke.
