Zeitschrift für Planung, Berechnung und Ausführung
von sanitär-, heizungs- und klimatechnischen Anlagen.

BEG-Förderkonditionen mit Übergangsregeln

Der Bundesverband Wärmepumpe informiert auf seiner Website über eine vorübergehende Deaktivierung des BZA-Portals. Bild: waermepumpe.de

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen an der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) am 8. Juli gebilligt. Für die Antragstellung bei KfW und BAFA gelten nun Übergangsregeln, meldet der Bundesverband Wärmepumpe e. V., während die Förderstellen nun die technischen und administrativen Voraussetzungen für die Umstellung der Antragsverfahren vorbereiten können.

In seinem Infoletter vom 9. Juli berichtet der BWP bereits über „Hunderte Telefonate unserer Mitglieder mit teils aufgebrachten, teils aufgelösten Kunden, viel Frust und zum Teil auch stornierte oder verlorene Aufträge“. Festzuhalten bleibe, dass die Förderung gekürzt wird, was „keine gute Nachricht für die Branche“ sei. Aber: „Die Förderung in ihrer Systematik bleibt erhalten“, stellt der BWP fest, wobei die langfristig angelegte Absenkung „zwar schmerzhaft“ sei, aber Planungssicherheit bringe.

Neue Konditionen voraussichtlich ab 21. Juli

Nach Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie soll die Antragstellung zu den neuen Konditionen bei BAFA und KfW voraussichtlich ab dem 21. Juli 2026 möglich sein. Bis dahin laufe eine Übergangsphase, in der die Systeme angepasst und bereits vorliegende Anträge weiterbearbeitet werden.

Die BEG ist das zentrale Förderinstrument des Bundes für energetische Sanierungen, effiziente Gebäude und den Einbau klimafreundlicher Heizungen. Zuständig sind je nach Maßnahme KfW und BAFA:

  • Die KfW unterstützt unter anderem den Einbau klimafreundlicher Heizungen sowie Sanierungen zum Effizienzhaus.
  • Dagegen werden beim BAFA weiterhin etwa Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung sowie Gebäude- und Wärmenetze bearbeitet.

Für die Praxis besonders wichtig sei, dass Anträge, die bereits bei BAFA oder KfW vorliegen, während der Übergangsphase noch nach den bisherigen Konditionen abgearbeitet werden. Auch neue Anträge zu den alten Konditionen sollen in dieser Zeit noch möglich sein, wenn die dafür erforderlichen Vorarbeiten bereits vorliegen. Bei der KfW betrifft das die Bestätigung zum Antrag (BzA), beim BAFA die Technische Projektbeschreibung (TPB).

Vertrauensschutz für vorbereitete Vorhaben

Die Übergangsregelung soll sicherstellen, dass bereits vorbereitete Projekte nicht kurzfristig in die neuen Bedingungen fallen. Wer also bereits eine BzA beziehungsweise TPB vorliegen hat, kann nach BMWE-Angaben während der Übergangsphase weiterhin zu den alten Konditionen beantragen. Neue BzA beziehungsweise TPB können voraussichtlich ab dem 21. Juli 2026 erstellt werden. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Antragstellung dann zu den neuen Förderkonditionen.

Für Fachunternehmen, Energieberaterinnen und Energieberater sowie Kundinnen und Kunden bedeute die Umstellung vor allem, dass der Stand der Unterlagen entscheidend ist. Liegt eine BzA oder TPB bereits vor, könne dies für die Zuordnung zu den bisherigen Konditionen relevant sein. Fehlen diese Unterlagen noch, ist mit der Antragstellung ab voraussichtlich 21. Juli nach den neuen Bedingungen zu rechnen.

Der BWP empfiehlt, laufende Vorhaben kurzfristig zu prüfen und Kundinnen und Kunden über die Übergangsregelung zu informieren. Entscheidend bleiben die Portale von KfW und BAFA. Aktuelle Informationen sollten immer direkt bei den zuständigen Förderstellen abgeglichen werden.

BDH: Gemischte Reaktionen auf BEG-Neugestaltung

Unterdessen wies der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) darauf hin, dass die vom Bund gestern vorgelegten Eckpunkte zur BEG-Neugestaltung in der Heizungsindustrie mit gemischten Reaktionen aufgenommen werden. Grundsätzlich bestätige die Bundesregierung damit das Ziel, die Förderung bis 2029 verlässlich auszugestalten. Insgesamt sollen in den kommenden vier Jahren hierfür Fördermittel in Höhe von rund 44 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Gleichzeitig bleibt abzuwarten, ob die neue Förderkulisse aufgrund der vorgesehenen halbjährlichen Anpassungen auch künftig auf eine hohe Akzeptanz in der Praxis trifft, so der Verband.  

Auch nach der Verbändeanhörung am 9. Juli bestehe in einzelnen Punkten noch Klärungsbedarf. Die offenen Punkte müssen in den kommenden Tagen im engen Austausch mit der Branche diskutiert werden, fordert der BDH, und beklagt, dass die technische Expertise der deutschen Heizungsindustrie nicht frühzeitiger eingebunden wurde. 

Nachbesserungsbedarf sieht der BDH insbesondere im Verhältnis zwischen dezentralen Heizungen und Wärmenetzen. Eine stärkere Priorisierung von Wärmenetzen durch die Bundesregierung dürfe nicht dazu führen, dass hocheffiziente dezentrale Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien von der Förderung ausgeschlossen werden. Kritisch bewertet der BDH zudem, dass das Bundeswirtschaftsministerium mit diesem Ansatz zentrale Prinzipien von Markt und Wettbewerb auszuhebeln droht.

Zugleich unterstreicht der Verband die zentrale Bedeutung der BEG-Förderung für das Gelingen einer nachhaltigen Wärmeversorgung. Allein bis Mai dieses Jahres wurden über die Kreditanstalt für Wiederaufbau  (KfW) mehr als 160.000 Förderanträge bewilligt, davon über 145.000 für Wärmepumpen. „Die BEG ist ein Erfolgsprojekt“, so Markus Staudt, Hauptgeschäftsführer des BDH. „Sie schafft gemeinsam mit einem technologieoffenen Rechtsrahmen die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit für Hauseigentümer, Handwerk und Industrie.“