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Blossom-IC bestätigt aktuelle Förderfähigkeit

Das iTG hat die Gleichwertigkeit des Systems zu Verfahren B in Bestandsgebäuden erneut bestätigt. Bild: Blossom-IC

Die Systeme Avalon und Hera+ von Blossom-IC haben die aktuelle Zertifizierung des Instituts für Technische Gebäudeausrüstung Dresden erhalten. Das iTG bestätigt damit für beide Produkte die Eignung für den adaptiven digitalen hydraulischen Abgleich in Bestandsgebäuden nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes sowie der aktuellen BEG-Checkliste (Stand November 2025).

Seit Januar 2026 ist die BAFA-Checkliste „Anforderungen zur Anerkennung der Gleichwertigkeit mit dem Verfahren B“ nach Angaben des Herstellers für die BEG-Förderung verbindlich. Sie definiert, welche Kriterien ein gleichwertiges Verfahren erfüllen muss, um anstelle des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B anerkannt zu werden. Voraussetzung ist eine Zertifizierung durch eine unabhängige Prüfstelle.

Ziel der Checkliste sei es, sicherzustellen, dass die von alternativen Verfahren nachgewiesene Effizienz mit dem Standard-Verfahren B vergleichbar ist. Die Checkliste ist auf der BAFA-Website im Bereich „Publikationen“ abrufbar. Wer im Rahmen einer BEG-Maßnahme ein gleichwertiges Verfahren einsetzen möchte, muss die Anforderungen dieser Checkliste einhalten und entsprechend dokumentieren.

Der Anbieter Blossom-IC habe diese Anforderungen schon immer erfüllt: Die Systeme „Avalon“ (Heizkörper) und „Hera+“ (Flächenheizung) sind als mindestens gleichwertiges Verfahren zertifiziert und können damit auch unter den Förderbedingungen ab 2026 eingesetzt werden.

Die erneute Prüfung der Blossom-IC Systeme knüpft an die erste Zertifizierung vom Mai 2024 an. Neu ist, dass die Bewertung jetzt ausdrücklich auf die überarbeitete BEG-Checkliste 2025 Bezug nimmt und die Gleichwertigkeit unter Berücksichtigung der messtechnischen Untersuchung der HLK Stuttgart bestätigt wird. Damit schaffe Blossom-IC für das Fachhandwerk, Planer und Gebäudebetreiber Planungssicherheit in einem aktualisierten Förderrahmen.

Gleichwertig zu Verfahren B nach aktueller Checkliste

Laut iTG ist der mit der Installation von Avalon in Heizkörperanlagen sowie Hera+ in Fußbodenheizungen erzielte Effekt mindestens vergleichbar mit einem konventionellen hydraulischen Abgleich nach Verfahren B der VdZ-Fachregel, so der Anbieter der Produkte. Damit erfüllen beide Systeme die Anforderungen von GEG und BEG und können in Bestandsgebäuden weiterhin als förderfähige Maßnahme eingesetzt werden.

Im Unterschied zur Zertifizierung von 2024, die sich auf GEG und BEG EM bezog, verankert das neue Zertifikat die Gleichwertigkeit nun ausdrücklich in der BEG-Checkliste mit Stand November 2025. Zudem hält das iTG fest, dass die Vergleichbarkeit auf der anlagenintegrierten adaptiven Regelung der Blossom-IC-Systeme basiere und durch zusätzliche Messungen aus Stuttgart gestützt werde.

Avalon und Hera+ für Heizkörper und Fußbodenheizung

Avalon ist laut Hersteller für die zentrale Steuerung elektronischer Thermostate an Heizkörpern in Ein- und Zweirohrheizungen ausgelegt, Hera+ ist für Fußbodenheizungen gedacht. Beide Systeme arbeiten funkbasiert über ein Gateway und bilden einen Informationsverbund, der die Hydraulik der Anlage im laufenden Betrieb kontinuierlich optimieren kann.

Damit übernehmen die Systeme wesentliche Schritte, die im Verfahren B typischerweise rechnerisch ermittelt werden. So ersetzt eine messwertbasierte Bewertung der bereitgestellten Heizleistung die raumweise Berechnung der Heizlast. Raumheizlasten sind nur dann nötig, wenn das System eine Unterdimensionierung oder defekte Heizflächen erkennt oder wenn der Gebäudeeigentümer dies verlangt.

Gleichzeitig entfällt die Berechnung der Rohrnetzwiderstände inklusive der daraus abgeleiteten Voreinstellung zusätzlicher Einzelwiderstände. Die Ventilöffnungen werden stattdessen adaptiv durch digital angesteuerte Schrittmotoren im Verbund eingestellt.

Welche Schritte im Bestand weiterhin benötigt werden

Wie 2024 bleibt auch nach der aktuellen Zertifizierung klar: Bestimmte Optimierungsschritte rund um die Heizungsanlage sind weiterhin durchzuführen und zu dokumentieren. Dazu zählen eine Zustandskontrolle der Anlage, die Bestimmung der Gebäudeheizlast nach zugelassenem Verfahren, die Ermittlung der erforderlichen Soll-Volumenströme der Pumpe sowie die Anpassung der Heizkurve und der Betriebsparameter.

Für Avalon kommt bei Bedarf die Raumheizlastberechnung hinzu, falls Heizflächen zu tauschen sind. Diese Vorgehensweise ist in den jeweiligen Anleitungen zur Umsetzung der VdZ-Fachregel festgelegt.

Der digitale adaptive hydraulische Abgleich von Blossom-IC sei auf eine besonders praxisnahe Umsetzung im Bestand ausgelegt. Installateure müssen nach Angaben des Anbieters lediglich das Gateway anschließen, Thermostate beziehungsweise Stellantriebe montieren und im System registrieren. Danach erfolgt der Abgleich automatisch und permanent ohne Eingriffe ins Rohrnetz.