Die Mitgliederversammlung des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) fand heute turnusgemäß in der Hessischen Landesvertretung in Berlin statt. Zuvor hatte der Vorstand in der Berliner Repräsentanz des Verbandes tagte. Im Mittelpunkt beider Sitzungen standen die aktuellen politischen Rahmenbedingungen auf nationaler und europäischer Ebene und deren Auswirkungen auf den Wärmesektor.
Daneben standen auch Neuwahlen im Vorstand auf der Agenda. Neu in den BDH-Vorstand gewählt wurde Erik Feijen, Geschäftsführer BDR Thermea Deutschland. Er folgt auf Christian Sieg, der bis Ende Dezember 2025 Geschäftsführer der BDR Thermea Deutschland war. Ebenfalls neu im Gremium ist Dr. Tillmann von Schroeter, Geschäftsführer von Vaillant Deutschland. Er übernimmt im BDH-Vorstand die Nachfolge von Dr. Norbert Schiedeck, dem Vorsitzenden der Vaillant Gruppe. Mit Kerstin Sticht, Geschäftsführerin der Kermi GmbH, gehört dem Vorstand zudem erstmals eine Frau an. Sie folgt auf Alexander Kaiss, der im Herbst 2025 angekündigt hatte, die MBT Climate/Kermi zu verlassen.
Zentrales Thema beider Sitzungen war das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Das Gesetzesvorhaben steht für den 29. April auf der vorläufigen Agenda des Bundeskabinetts. Industrie und Branche warten seit Wochen auf den angekündigten Referentenentwurf.
Im Rahmen der Sitzungen fand zudem ein Austausch mit politischen Gästen statt: MdB Andreas Jung, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, nahm an der Mitgliederversammlung teil und informierte über aktuelle energiepolitische Hintergründe.
Von der BDH-Mitgliederversammlung gehe das Signal aus, dass die Heizungsindustrie bereitsteht, eine nachhaltige Wärmeversorgung entschlossen und beschleunigt umzusetzen. Voraussetzung hierfür sei jedoch eine baldige Planungssicherheit durch klare politische Rahmenbedingungen sowie verlässliche Förderstrukturen.
Aus Sicht des BDH ist es daher von zentraler Bedeutung, dass das GModG – wie angekündigt – bis zum 1. Juli 2026 in Kraft tritt. Andernfalls würden zum 1. Juli die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohner gelten und zu zusätzlichen Unsicherheiten im Markt führen.
