Das Amtsgericht Oldenburg hat am 11.11.2025 auf Antrag der Geschäftsführung der Hüppe GmbH für die Gesellschaft, die Teil der Hüppe Gruppe ist, ein Schutzschirmverfahren mit anschließender Eigenverwaltung angeordnet. Das Gericht hat mit Dr. Rainer Eckert aus Hannover den Geschäftsführer einer der führenden deutschen Restrukturierungs- und Insolvenzkanzleien als vorläufigen Sachwalter bestellt. Die Geschäftsführer der Hüppe GmbH, Julian Henco und Michael Amende, werden den Duschplatzspezialisten durch das Verfahren führen.
„Das Ziel aller Beteiligten ist, die erfolgreiche Sanierung der Hüppe GmbH und der Erhalt des Standorts in Bad Zwischenahn“, erklärte Julian Henco, Vorsitzender der Geschäftsführung, auf einer Belegschaftsversammlung, bei der er die Beschäftigten über die ergriffenen Maßnahmen informierte. „Unsere Mitarbeitenden, unsere Kunden und unsere Lieferanten benötigen Verlässlichkeit, die wir mit diesem geordneten, gesetzlich geregelten Verfahren sicherstellen.“
Geschäftsbetrieb läuft weiter
Das Schutzschirmverfahren erstreckt sich ausschließlich auf die Produktionsgesellschaft am Standort Bad Zwischenahn. Sie wird im Rahmen der Eigenverwaltung den operativen Geschäftsbetrieb in vollem Umfang fortführen. „Die Lieferfähigkeit der Hüppe GmbH ist gesichert. Alle Aufträge werden in der gewohnten Qualität erfüllt“, betont Julian Henco.
Hinzu komme, dass die übrigen elf Vertriebs- und Produktionsgesellschaften der Hüppe Gruppe nicht Teil des Verfahrens sind und ihren Geschäftsbetrieb unverändert fortsetzen. Dies gilt auch für die Hüppe Deutschland GmbH mit Sitz In Bad Wörishofen, die weiterhin den deutschen Markt bedienen wird.
Gestiegener Kostendruck als Ursache
Während die Hüppe Gruppe im europäischen Ausland und in der Türkei in den vergangenen Jahren nach eigenen Angaben ähnlich wie die Hüppe Deutschland GmbH in 2025 einen positiven Geschäftsverlauf verzeichnen konnte, hatte die deutsche Produktionsgesellschaft schwer an der rückläufigen Baukonjunktur sowie gestiegenen Material- und Energiekosten zu tragen. Zusätzlich erschweren aus der Vergangenheit rührende finanzielle Belastungen die Ertragslage der Hüppe GmbH.
„Angesichts dieser Situation sehen wir uns zu einer grundlegenden Neuordnung verpflichtet“, so Julian Henco. „Das Schutzschirmverfahren eröffnet uns die Chance, rechtzeitig und entschlossen die notwendigen Weichenstellungen aus eigener Kraft vorzunehmen, um die Hüppe GmbH und den Standort Bad Zwischenahn zukunftsfähig auszurichten und langfristig auf eine profitable Basis zu stellen.“ Man setze dabei auf Innovationskraft und Kompetenzen bei der Entwicklung, Produktion und Distribution hochwertiger Duschplatzlösungen und habe dafür die volle Unterstützung des Gesellschafters Aurelius.
Parallel zum Geschäftsbetrieb erarbeiten alle Beteiligten bis Ende Januar 2026 einen Sanierungsplan für die Hüppe GmbH, der die notwendigen Schritte festlegen und die faire Behandlung der Gläubiger regeln soll. Dabei stehen nach Angaben des Unternehmens sämtliche wertschöpfende Tätigkeiten am Standort Bad Zwischenahn auf dem Prüfstand. Auch ein in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern sozialverträglich zu gestaltender Abbau von Personal im Zuge der Sanierung sei nicht ausgeschlossen.
