Wer vor der Entscheidung steht, die alte Öl- oder Gasheizung zu erneuern, muss sich mit den gesetzlichen Regelungen und Förderkonditionen auseinandersetzen, bevor er oder sie eine modernere Alternative ins Auge fassen kann.
Aber ist der Heizungstausch überhaupt erforderlich? Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt den Betrieb und den Austausch von Heizungsanlagen. Grundsätzlich müssen Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden. Es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmen – siehe Grafik. Ist eine der in den grünen Kästchen genannten Bedingungen gegeben, so ist kein Heizungstausch notwendig.
Die Kosten für eine neue Heizung hängen stark von der gewählten Technologie ab. Während ein neuer Öl-Brennwertkessel mit 8.000 bis 12.000 Euro zu Buche schlägt, sind die Investitionen für eine Wärmepumpe (12.000 bis 25.000 Euro) oder eine Pelletheizung (14.000 bis 24.000 Euro) nach Angaben des Online-Dienstleisters und Portalbetreibers DAA höher.
Der Staat unterstützt jedoch beim Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme. Für den Wechsel zu einer Heizung mit erneuerbaren Energien, wie einer Wärmepumpe oder einer Pelletheizung, gibt es Zuschüsse zwischen 30 und 70 Prozent.
