Heizlastberechnungen von Bestandsgebäuden müssen dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) entsprechend nach DIN EN 12831 durchgeführt werden. Dabei wird zwischen „Berechnung nach Standardverfahren“ und „Schätzung aus Wärmemengenmessungen und Verbrauchsdaten“ unterschieden. Nicht nur die Heizlastberechnung, sondern auch die Erstellung von Gebäudeenergieausweisen auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs wird im Bestand jedoch unter großen Unsicherheiten ausgeführt, da bei den berechneten U-Werten der thermischen Gebäudehülle mit einer Abweichung in der Größenordnung von bis zu ± 30 Prozent ausgegangen werden muss, teilt Blossom-IC mit.
Das auf Regelung und digitalen hydraulischen Abgleich spezialisierte Unternehmen hat sich deshalb mit seinem Gebäudeheizlastrechner für eine normgerechte Heizlastermittlung aus Verbrauchsdaten entschieden. Sie werde der Norm DIN EN 12831 und den Anforderungen von KfW und BAFA gerecht und als Nachweis für Förderanträge anerkannt. Für Bestandsgebäude biete sie ein gutes Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen.
Projektplanung von Heizungsanlagen
Die kostenlose Software kann als Grundlage für die Heizungsplanung bei Sanierungen dienen. Über den Menüpunkt „Planer“ auf der Firmenwebseite erhalten registrierte Nutzer Zugang zum Gebäudeheizlastrechner. Dieser ist in einen Produkt-Konfigurator eingebunden, mit dem sich eine vollständige Bestellübersicht inklusive Montageanweisung für den digitalen hydraulischen Abgleich erstellen lässt. Der digitale hydraulische Abgleich von Blossom-IC ist nach Unternehmensangaben zertifiziert als „mindestens gleichwertig zu Verfahren B“.
Der Konfigurator führt Schritt für Schritt durch die Projektplanung von Heizungsanlagen, die mit dem funkbasierten System von Blossom-IC gesteuert werden. Dieses System sei geeignet für Heizkörper in Ein- und Zweirohrsystemen, Flächenheizungen sowie FanCoil-Steuerung für Heizen und Kühlen. Ein Algorithmus berechnet und justiert hierbei permanent die Massenströme ohne Eingriffe in das Rohrnetz.
Der Produkt-Konfigurator kann Planer bei der Bestellung von Systemkomponenten unterstützen und auch direkt auf der Baustelle via Smartphone oder Tablet genutzt werden. In wenigen Minuten lassen sich Projektdaten, Räume, Heizart und Komponenten erfassen. Ergebnis ist eine komplette Bestellübersicht, mit der eine fehlerfreie und vollständige Bestellung beim Fachgroßhändler möglich wird. Zum anderen enthält das Dokument eine Montageübersicht. Um die Übersicht speichern und bei Bedarf anpassen zu können, ist eine Registrierung obligatorisch.
Gratis-Tool zur Heizlast- und Volumenstromberechnung
Für die Berechnung der Heizlast steht eine Excel-Datei zur Verfügung, in der zum Beispiel Jahresverbrauch, Anlagenalter oder Art der Wärmeübertragung berücksichtigt werden. Eine integrierte Verlinkung zur BWP-Klimakarte erleichtert die normgerechte Auswahl der Auslegungstemperatur. Die errechneten Werte bilden die Basis für eine bedarfsgerechte Auslegung und ermöglichen die Einbindung in förderfähige Sanierungskonzepte.
Mit dem kostenlosen Planungstool reduziert Blossom-IC nach eigenen Angaben den Aufwand für die Planungsphase in Bestandgebäuden und mache deutlich, wie sich der digitale hydraulische Abgleich auch bei größeren Projekten effizient und praxisnah realisieren lässt.
Fachlicher Hintergrund
Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) endete Ende September 2024, seit 1. Oktober 2024 gelten §§ 60b und 60c des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Im Gegensatz zur EnSimiMaV, die sich nur auf Gaszentralheizungen konzentrierte, beziehen sich § 60c GEG auf alle Heizungssysteme mit Wasser als Wärmeträger. Gemäß den neuen Regelungen des GEG sind Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen einer Heizungsprüfung und -optimierung zu unterziehen. Ausnahmen gelten für Gebäude mit standardisierter Gebäudeautomation und Wärmepumpen. Zum hydraulischen Abgleich gehören folgende Maßnahmen:
- eine raumweise Heizlastberechnung,
- eine Prüfung und nötigenfalls Optimierung der Heizflächen im Hinblick auf eine möglichst niedrige Vorlauftemperatur und
- die Anpassung der Vorlauftemperaturregelung.
Der hydraulische Abgleich ist dabei nach Maßgabe des Verfahrens B „Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand“ (Neuauflage April 2022) oder nach einem gleichwertigen Verfahren durchzuführen. Das durchführende Unternehmen ist verpflichtet, dem Eigentümer eine Dokumentation zu übergeben. Dazu gehören das Prüfungsergebnis und der etwaige Optimierungsbedarf sowie eine Bestätigung des hydraulischen Abgleichs einschließlich aller Einstellwerte, der Heizlast des Gebäudes und der raumweisen Heizlastberechnung. Insbesondere müssen die eingestellte Leistung des Wärmeerzeugers, die Auslegungstemperaturen, die Einstellungen der Heizungsregelung und die Anlagendrücke schriftlich dokumentiert werden. Für die Bewilligung von Förderprogrammen wird eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 verlangt.
