Zeitschrift für Planung, Berechnung und Ausführung
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Magnetitfilter GEG-konform dämmen

Magnetitabscheider einschließlich Isolierung (links offen, rechts geschlossen). Bild: UWS Technologie

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), gültig seit Januar 2024, enthält Mindestanforderungen für die Dämmdicke von Rohrleitungen und Armaturen. Den Regelfall stellt die sogenannte 100%-Dämmung dar. Das bedeutet, alle warmgehenden Rohrleitungen wie Heizungsleitungen, Trinkwasserleitungen warm einschließlich Zirkulationsleitungen sind mit einer Dämmstärke zu ummanteln, die mindestens dem Innendurchmesser der Rohrleitung entspricht.

Laut GEG sind auch „Armaturen“ wie Magnetitabscheider der Magella-MG-Reihe von UWS Technologie betroffen. Nach der Anlage 8 zu den Paragraphen 69 und 70 des GEG muss die Dämmstärke hier 50 Prozent der Rohrleitung betragen.

Mit den UWS-Isolierungen für die Magnetitfilter MG100 und MG200 werden die vom GEG geforderten Dämmstärken übertroffen, teilt der Hersteller nun mit. Die Isolierungen sind im Set mit den genannten Magnetitabscheidern oder zum Nachrüsten im Handel erhältlich.

Auch bei Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen greife der Paragraph 70 des GEG. Die Anforderungen hier seien aber geringer.