Es gibt eine Reihe von Pflichten und Vorgaben, die Betreiber von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen beachten müssen. Unter anderem sind diese in der novellierten F-Gase-Verordnung formuliert, die seit März 2024 in Kraft ist. Da der Großteil der Anlagen F-Gase als Kältemittel verwendet, sind diese (und deren Betreiber) unmittelbar von der Verordnung betroffen. Manche Vorgaben gelten bereits seit März 2024, andere sind seit dem 1. Januar 2025 zu berücksichtigen.
Mit den Verboten und Beschränkungen der europäischen F-Gase-Verordnung sollen die Emissionen der treibhauswirksamen fluorierten Kältemittel (F-Gase) reduziert werden. Dies geschieht unter anderem durch eine kontinuierliche Verknappung der zur Verfügung stehenden jährlichen Gesamtmenge von HFKW-Kältemitteln („Quotenreduzierung“), durch Inverkehrbringungsverbote von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen, die F-Gase enthalten, und durch Verwendungsverbote von bestimmten F-Gasen für Wartungs- und Servicearbeiten.
Neben den bereits seit März 2024 gültigen Vorgaben müssen ab Januar 2025 weitere Aspekte beachtet werden. Eine 5-seitige Übersicht mit den wichtigsten Inhalten der novellierten F-Gase-Verordnung bietet die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik zum Download an (https://t1p.de/t2a06).
Das ändert sich 2025 laut Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik
- Die Verwendung von fluorierten Treibhausgasen mit einem Treibhauspotenzial (GWP-Wert) von 2500 oder mehr wird auch für die Instandhaltung oder Wartung von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen mit kleinen Füllmengen verboten – recyceltes oder wiederaufbereitetes Kältemittel ist hiervon ausgenommen. Das betrifft zum Beispiel das weit verbreitete Kältemittel R404A (GWP 3922).
- Die Inverkehrbringungsverbote werden verschärft. So ist es jetzt verboten „in sich geschlossene Kälteanlagen“ (mit Ausnahmen von Kühlern), die F-Gase mit einem GWP > 150 enthalten, in Verkehr zu bringen. Gleiches gilt für Mono-Splitklimageräte oder Wärmepumpen mit weniger als 3 kg Kältemittel-Füllmenge, die nur noch mit einem Kältemittel mit GWP < 750 befüllt sein dürfen.
- Es gibt geänderte Kennzeichnungspflichten für Anlagen, die F-Gase enthalten. Die Pflicht wurde auf weitere Kältemittel ausgedehnt (zum Beispiel Anlagen mit dem Kältemittel R1234yf).
- Die Menge der H-FKW, die jährlich in der EU neu auf den Markt gebracht werden darf, wird gegenüber 2024 reduziert. Dies kann zu Engpässen und Preissteigerungen führen.
- Im Laufe des Jahres 2025 wird die an die neue F-Gase-Verordnung angepasste nationale Chemikalien-Klimaschutzverordnung in Kraft treten, in der beispielsweise die hierzulande gültigen Vorgaben für die Erlangung von Zertifizierungen für den Umgang mit Kältemitteln konkretisiert werden.
Neben diesen Änderungen stellen zahlreiche weitere europäische Verordnungen und Normen sowie die nationale Gesetzgebung die Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen vor umfassende Aufgaben. Nachfolgend einige Vorgaben, welche laut Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik beim Betrieb von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen beachtet werden müssen:
- VDI 6022 – Hygieneprüfung an Klimaanlagen, Verdampfern etc.
- Betriebssicherheitsverordnung – Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
- F-Gase-Verordnung – Dichtheitsprüfungen und Protokollpflichten
- Chemikaliengesetz – legaler Bezug von Kältemitteln
- DGUV-Vorschriften – Elektrische Prüfung
- 42. BImSchV – Hygiene bei Verdunstungskühlanlagen
- Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Energetische Inspektion gemäß § 74-78
Weiterbildungsangebote der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik
Um in der Kälte- und Klimatechnik auf dem neuesten Stand zu bleiben, können Betreiber die Schulungsangebote wie die der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik mit ihren Standorten in Maintal (Hessen), Harztor (Thüringen) und Leonberg (Baden-Württemberg) nutzen. Folgende Seminare, in denen unter anderem die F-Gase-Verordnung behandelt wird, seien in diesem Zusammenhang zu empfehlen:
- Instandhaltung kälte- und klimatechnischer Anlagen – Betreiberverantwortung
- Gesetze, Vorschriften und Normen für Verantwortliche und Entscheidungsträger bei Planung und Ausführung von kälte- und klimatechnischen Anlagen; Schwerpunkt Sicherheit und Umwelt
- Sachgerechter Umgang und umweltgerechte Entsorgung von Betriebs- und Hilfsstoffen in der Kälte-Klima-Technik
- Auffrischungsseminar zum Umweltpass in Theorie und Praxis – neues Wissen zu Kältemitteln und Umwelt
Ebenfalls für Betreiber relevant ist die Seminarreihe der Bundesfachschule zum Thema Wärmepumpen, die 2025 an allen BFS-Standorten angeboten werden. Themen sind:
- Grundlagen Wärmepumpensysteme
- Wärmepumpensysteme Planung, Errichtung und Betrieb – VDI 4645 (PE
- Hydraulik in Wärmepumpenanlagen