Zeitschrift für Planung, Berechnung und Ausführung
von sanitär-, heizungs- und klimatechnischen Anlagen.
Banner1

KWK-Technik weiterhin lukrativ

Dank des weiterhin gültigen KWK-Gesetzes bleiben attraktive Vergütungen für jeder erzeugten Kilowattstunde Strom bestehen. Bild: RMB/Energie

Trotz der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes kann es noch immer sehr wirtschaftlich sein, Blockheizkraftwerke (BHKW) einzusetzen, so der BHKW-Hersteller RMB/Energie. Erklärtes Ziel des im Januar 2023 in Kraft getretenen GEG ist die Reduzierung klimaschädlicher Treibhausgase im Wärmesektor, perspektivisch verbunden mit einem Ausstieg aus fossilen Energieträgern. Gleichzeitig bleibt die Steigerung der Effizienz ein zentraler Aspekt des GEG. Auf beides habe der Hersteller aus dem niedersächsischen Saterland mit seinem Spektrum aus 18 NeoTower-Blockheizkraftwerken im Leistungsbereich zwischen 2,0 und 71,0 kW Antworten, weshalb die Technologie auch nach wie vor durch das KWK-Gesetz gefördert wird und eine anerkannte Erfüllungsoption im Rahmen der GEG-Vorgaben darstellt.

Die Effizienz der BHKW resultiere aus der kombinierten Erzeugung von Wärme und Strom, der zu einem Gesamtwirkungsgrad über 100 % führt. Weil sich die BHKW des Unternehmens für einen Betrieb mit Erdgas, Flüssiggas sowie biogene Gase wie Biomethan, Bio-LPG und Rohbiogas eignen, seien sie auch zukunftssicher. Auch der Betrieb im Bi-Fuel-Modus ist nach Angaben des Herstellers, der seit 2015 zur internationalen Yanmar Gruppe gehört, möglich.

Darüber hinaus lassen sich die NeoTower-BHKW im Hybridbetrieb mit anderen regenerativen Wärmeerzeugern kombinieren, beispielsweise mit Wärmepumpen. In Verbindung mit dem Stromspeicher des Herstellers ist bei inselbetriebsfähigem Anschluss ein vollständig autarker Netzersatzbetrieb möglich.

Gesetzlich gesicherte Vergütungen

Das neue GEG hat keine Auswirkungen auf das weiterhin gültige KWK-Gesetz; die lukrative Vergütung jeder erzeugten Kilowattstunde bleibt bestehen: Für eingespeisten Strom erhalten Betreiber eine KWK-Vergütung von 16 Cent pro kWh sowie eine zusätzliche Vergütung in Höhe des marktüblichen Strompreises von rund 7 Cent/kWh (EEX-Index). Für eigenverbrauchten Strom werden 8 Cent pro kWh vergütet, hinzu kommen die eingesparten Stromkosten von etwa 33 Cent pro kWh. Die gesetzlich gesicherte Vergütung gilt für neue KWK-Anlagen bis 50 kWel und wird für insgesamt 30.000 Vollbenutzungsstunden ab dem Start des Dauerbetriebs gezahlt.

Am Jahresende wird sogar noch eine teilweise Energiesteuerrückerstattung (zurzeit 40 %) gewährt. Damit sei ein BHKW nach wie vor „die einzige Heizung, die Geld verdient“ und die sich somit vollständig amortisieren könne. So lasse sich beispielsweise mit einem BHKW von 20 kWel Leistung, das je die Hälfte für Eigenverbrauch und Einspeisung bereitstellt, innerhalb der Förderungsdauer ein Betrag von rund 192.000 Euro erwirtschaften.