Bei der Abrechnung von Versorgungsleistungen kommen derzeit Verbrauchsmessgeräte wie Wasserzähler und thermische Energiemessgeräte zum Einsatz, deren Nutzungs- beziehungsweise Einsatzdauer gesetzlichen Vorschriften unterliegt. Das gemeinsame Positionspapier der Figawa (Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach e. V.) und des VDDW (Verband der Deutschen Wasser- und Wärmezählerindustrie e.V.) fasst den Sachverhalt zum nachhaltigen Einsatz von Wasserzählern und thermischen Energiemessgeräten bei gleichzeitig hoher Messqualität und hohem Verbraucherschutz zusammen.
Ein nachhaltiges und zukunftsfähiges Eichrecht bilde die Basis für den nachhaltigen Einsatz solcher Geräte. In diesem Bereich sei Deutschland mit dem Verfahren der Stichprobenprüfung zur Verlängerung der Eichfrist für die zukünftigen Herausforderungen gut gerüstet. Bereits heute können Verbrauchsmessgeräte über ein Stichprobenverfahren in ihrer Einsatzzeit deutlich verlängert werden.
Das aktuelle System in Deutschland hat sich nach Mitteilung der Verbände mit einer im europäischen Vergleich mittleren Eichfrist als sehr adäquates Instrument erwiesen. Dieser ohnehin hohe Standard werde durch die Möglichkeit des Stichprobenverfahrens zur Verlängerung um eine halbe Eichfrist sowie bei elektronischen Messgeräten mit bestandenem Qualifikationsverfahren um eine volle Eichfrist noch erhöht. Durch diese Maßnahmen sei eine lange Einsatzdauer der Messgeräte bei gleichzeitig hoher Mess- und Abrechnungsqualität sichergestellt.