Mit einer neuen Tagungsreihe will Mitsubishi Electric an neun Standorten in Deutschland von November 2024 bis zum März 2025 Themen der Branche für die Bedürfnisse von TGA-Fachplanern praxisnah aufbereiten und wichtige Inhalte dazu vermitteln.
Im Fokus stehen die Themenkomplexe der aktualisierten F-Gas-Verordnung sowie alternativer Konzepte zum Heizen und Kühlen von Gebäuden. In einem Gastvortrag werden sich im Wechsel der BTGA (Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung), der FGK (Fachverband Gebäude-Klima) sowie der VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau) mit gesetzlichen Vorgaben in der Gebäudeautomation von Wohn- und Nichtwohngebäuden beschäftigen. Für die Veranstaltung erhalten Teilnehmende Fortbildungspunkte der Dena (Deutsche Energie-Agentur).
F-Gas-Verordnung
Die F-Gas-Verordnung der Europäischen Union (EU) zielt darauf ab, den Einsatz von fluorierten Treibhausgasen bis 2050 zu reduzieren. Dies bringt verschärfte Regelungen und Verbote sowie neue, komplexe Anforderungen für TGA-Fachplaner mit sich. Erste Auswirkungen werden bereits 2025 deutlich sichtbar. Deshalb wird in dem Vortrag zu diesem Thema erläutert, wie wichtig es zukünftig ist, besonders bei langfristigen Projektplanungen von vorneherein perspektivisch die Vorgaben der Verordnung einzubinden. Dabei sollten auch die Anforderungen an Training und Zertifizierung sowie der Umgang mit diesen Kältemitteln beachtet werden. In der Tagung werden die neuen Regelungen im Detail betrachtet, deren praktische Umsetzung vorgestellt sowie ein Blick in die Zukunft gerichtet.
Alternative und innovative Konzepte zum Heizen und Kühlen von Gebäuden sind angesichts des Klimawandels und steigender Energiepreise unverzichtbar. Dabei stehen Wärmepumpen im Mittelpunkt, die effizient arbeiten und fossile Brennstoffe vollständig ersetzen können. Im Rahmen dieses Vortrages werden dazu vielfältige, unterschiedliche Wärmepumpen-Technologien für Wohngebäude und Nichtwohngebäude erläutert, die den Energieverbrauch und die Energiekosten senken sowie gleichzeitig die Umwelt schonen können.
Das GEG (Gebäudeenergiegesetz) sieht in § 71a vor, dass Nichtwohngebäude, deren Nennleistung der Heizanlage bzw. der kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlage 290 kW übersteigt, bereits bis zum 31. Dezember 2024 mit einer Anlage zur Gebäudeautomatisierung und -steuerung ausgerüstet sein müssen. Gleichzeitig schreibt § 14a des EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) vor, dass in Wohngebäuden neu installierte Stromverbraucher mit einer höheren Leistung als 4,2 kW seit dem 1. Januar 2024 als steuerbare Verbrauchseinrichtungen definiert werden. Auf sie müssen Energieversorger in eng definierten Ausnahmefällen einen Zugriff haben, um das Stromnetz gegebenenfalls stabilisieren zu können. Zu diesen Geräten zählen u. a. Wallboxen für Elektro-Pkw sowie Wärmepumpen inklusive Zusatz- oder Notheizvorrichtungen.
Vorträge mit wechselnden Partnern
Die Vorträge, die im Wechsel von Experten des BTGA, des FGK und des VDMA gehalten werden, beinhalten insbesondere die Auswirkungen dieser Vorschriften sowie Rückschlüsse auf die TGA-Planung. Hierzu liefern die Referenten unter dem Titel „Gebäudeautomation: gesetzliche Vorgaben und praxisnahe Lösungen“ Wissen sowie Hintergrundinformationen, die für Fachplaner nützlich sein können.
Die Veranstaltungen finden jeweils von 9.30 Uhr bis 16.30 Uhr statt in
- Ratingen am 21. November 2024 bei Mitsubishi Electric
- Berlin am 26. November 2024 im Hotel Andels by Vienna
- Karlsruhe am 14. Januar 2025 im Radisson Blu Hotel
- Hannover am 23. Januar 2025 im H+ Hotel
- Oberschleißheim am 4. Februar 2025 im Hotel-Kompetenz-Zentrum
- Herzogenaurach am 13. Februar 2025 im Hotel Herzogspark
- Leipzig am 20. Februar 2025 im Radisson Blu Hotel
- Hamburg am 25. Februar 2025 im Empire Riverside Hotel
- Wiesbaden am 27. März 2025 im Mercure Hotel
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Eine Anmeldung für die begrenzten Teilnehmerplätze ist erforderlich und möglich unter https://leslink.info/tga