Zeitschrift für Planung, Berechnung und Ausführung
von sanitär-, heizungs- und klimatechnischen Anlagen.

BEG-Förderung für Wohnungswirtschaft naht

Der Systemtechnikanbieter verspricht mit seinem Team persönlich für Kunden und Partner da zu sein, „wenn es Fragen gibt oder es mal hakt“. Bild: www.remeha.de/anlagen-systemtechnik

Ab Spätsommer 2024 sollen auch gewerblich agierende Wohneigentümer staatliche Fördermittel zur Heizungssanierung beantragen können. Remeha, Hersteller von Wärmepumpen, Hybrid-Heizungen, Gas- und Öl-Brennwertkesseln, Blockheizkraftwerken, Solarthermie und Speichertechnologie, kann Projektverantwortliche bei der Beantragung begleiten.

Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen können sich planmäßig ab Ende August im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren und einen Antrag auf die neue Heizungsförderung für ihre Immobilien stellen, informiert die Website der KfW. Für richtlinienkonforme Heizungsrenovierungen, die seit 29. Dezember 2023 beauftragt oder umgesetzt wurden, ist bis zum 30. November 2024 auch eine nachträgliche Antragstellung möglich.

Um die verfügbare finanzielle Unterstützung bald zu erhalten, empfehle es sich, umgehend vorbereitende Schritte zu gehen. Ein komfortabler Weg führe über das Remeha-Projektanfrageformular. Das Team des Unternehmens könne vom individuellen Heizanlagenkonzept bis zum nachgelagerten Service durch alle HOAI-Leistungsphasen hindurch betreuen, auch mit einem hauseigenen Förderservice.

Finanzielle Anreize für Wohnungswirtschaft zu energetischen Sanierungen

„Die geplante BEG-Förderung für die Wohnungswirtschaft ist entscheidend, da sie finanzielle Anreize für energetische Sanierungen bietet und somit die Energieeffizienz im Gebäudesektor erheblich steigern kann“, hebt Sebastian Stricker, Leiter Anlagen und Systemtechnik bei Remeha, das große Potenzial dieser Maßnahme hervor. „Dies unterstützt Wohnungsunternehmen bei der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen und macht ihre Immobilien attraktiver für Mieter. Zudem leistet die Förderung einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen und zur Erreichung der Klimaziele.“

Details zu den Förderprogrammen 459 für Wohngebäude und 522 für Nichtwohngebäude finden sich in den FAQ des BMWK ((https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html)). Förderfähig sind sowohl Ausgaben beim Heizungstausch als auch für sonstige energetische Maßnahmen. Zudem bietet die KfW einen zinsgünstigen Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit an (Kredit Nr. 359).