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Digitaler hydraulischer Abgleich statt Verfahren B

Das iTG hat die Gleichwertigkeit des Blossom-IC Systems zu Verfahren B in Bestandsgebäuden bestätigt.

Grund zur Freude bei Blossom-IC: Das Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden (iTG) hat bestätigt, dass das Regelungssystem für den adaptiven digitalen hydraulischen Abgleich bei Verwendung in Bestandsgebäuden „mindestens vergleichbar mit einem konventionellen hydraulischen Abgleich nach Verfahren B“ ist. Damit entspricht das Regelungssystem des Memminger Unternehmens den Anforderungen des GEG und BEG EM und ist förderfähig.

Systeme Avalon+ und Hera+ erfolgreich geprüft

Das im Mai 2024 ausgestellte Zertifikat bezieht sich auf das System Avalon+ zur Heizkörpersteuerung in Ein- und Zweirohrheizungsanlagen sowie das System Hera+ zur Steuerung von Fußbodenheizungen. Wie das iTG nun bestätigt habe, sind beide Systeme in Bestandsgebäuden förderfähig, da sie die Anforderungen an einen konventionellen hydraulischen Abgleich nach Verfahren B erfüllen.

Bei Verfahren B erfolgt eine überschlägige Berechnung der Heizwassermenge der einzelnen Heizkreise, basierend auf der Heizlastermittlung nach DIN 12831.

Das Blossom-IC-Verfahren ist nach Angaben des Herstellers deutlich einfacher, aber dennoch gleichwertig zu Verfahren B. Der hydraulische Abgleich werde ohne großen Aufwand vorgenommen, lediglich die zentrale Steuereinheit, das sogenannte Gateway, müsse angeschlossen werden. Anschließend werden die Software-Komponenten installiert und auf dem Gateway registriert. Das System gleiche die Heizungsanlage dann permanent vollautomatisch hydraulisch ab und gewährleiste somit eine optimale Hydraulik im Heizungsrohrleitungsnetz – unabhängig davon, ob es sich um eine Einrohr-, Zweirohr- oder Flächenheizung handelt.

Keine Einzelraumberechnung nötig

Eine generelle Einzelraumberechnung entfällt, da dies im Normalfall der Algorithmus übernimmt. Sollte das System allerdings eine Unterdimensionierung oder einen Defekt eines Heizkörpers detektieren, muss für diesen Raum die Heizlast berechnet werden.

Die Gebäudeheizlast muss auch bei der Verwendung der Blossom-IC-Systeme im Bestand ermittelt werden. Das sei notwendig, um den Volumenstrom der Pumpe beziehungsweise die Leistung des Wärmeerzeugers zu ermitteln, falls er getauscht wird. Eine Differenzdruck-Berechnung werde nicht gefordert, da sich der Differenzdruck bei Hocheffizienzpumpen automatisch einstelle. Auch die Schätzung der Heizlast aus Wärmemengenmessungen oder Verbrauchsdaten sei ein nach DIN/TS 12831-1 zugelassenes Verfahren (siehe Abschnitt 7 der DIN/TS 12831-1).

Heizungsmanagement mit zertifiziertem System

Mit DHB bietet Blossom-IC zudem ein laut Hersteller zertifiziertes digitales System für das Heizungsmanagement in Bestandsgebäuden. Die Systeme seien schnell installierbar, es seien keine Elektro-Arbeiten notwendig, das Entleeren und Befüllen der Heizungsanlage entfalle.