Zeitschrift für Planung, Berechnung und Ausführung
von sanitär-, heizungs- und klimatechnischen Anlagen.
Banner1

Hersteller gibt Fördergarantie beim Heizungstausch

Schon jetzt können Vorhaben auf den Weg gebracht werden, obwohl eine Antragstellung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erst ab dem 27. Februar 2024 möglich ist. Mit seiner Fördergarantie will der Heizungshersteller potenziellen Kunden die Angst vor einer Ablehnung nehmen. Bild: Stiebel Eltron

Hausbesitzer, die auf eine Wärmepumpe als Heizungsanlage wechseln wollen, bekommen seit Anfang des Jahres bis zu 70 Prozent der Investitionskosten vom Staat dazu. „Das Warten hat endlich ein Ende: Die neue Förderung ist extrem attraktiv“, urteilt Burkhard Max, Vertriebsgeschäftsführer des deutschen Heizungsherstellers Stiebel Eltron. „Man sollte sein Vorhaben jetzt zügig beginnen, auch wenn die Anträge offiziell erst ab Ende Februar gestellt werden können. Dabei geht man kein Risiko ein: Wir haben uns entschieden, eine Fördergarantie anzubieten – wer in seinem selbstgenutzten Einfamilienhaus einen Heizungstausch plant, dem garantieren wir die Auszahlung der Fördersumme bei Ablehnung des Förderantrags durch die KfW.“

BEG-Fördersumme aus mehreren Teilbeträgen

Seit Anfang des Jahres gilt die neue Förderung für Wärmepumpen, geregelt in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). 30 Prozent der Investitionssumme – im Einfamilienhaus gedeckelt auf 30.000 Euro – bekommt grundsätzlich jeder, der in Sachen Heizungssanierung eine Wärmepumpe einbaut. 20 Prozent zusätzlich werden übernommen, wenn es sich bei der alten Anlage um eine Ölheizung handelt – oder eine Gasheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist. Dieser Bonus ist als Geschwindigkeits-Klimabonus angelegt und wird nur bis 2028 gewährt.

Weitere 30 Prozent gibt es, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt, und noch einmal 5 Prozent je nach Wärmepumpenart. „Rechnerisch wären also insgesamt sogar 85 Prozent Förderung drin, doch die Maximalförderung ist auf 70 Prozent festgelegt“, so Burkhard Max.

Die Antragstellung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird jedoch erst ab dem 27. Februar 2024 möglich sein. Explizit hat der Gesetzgeber jedoch ausnahmsweise einen vorzeitigen Vorhabensbeginn zugelassen: „Da zu erwarten ist, dass zahlreiche Sanierer den Austausch angehen wollen und dann gegebenenfalls wieder nicht ausreichend Handwerkskapazitäten zur Verfügung stehen, ist unsere Empfehlung ganz klar, nicht weiter abzuwarten, sondern zügig zu starten“, rät Burkhard Max. „Dabei gehen unsere Kundinnen und Kunden kein Risiko ein: Falls ihr Förderantrag von der KfW abgelehnt wird, bekommen sie die Fördersumme von Stiebel Eltron ausbezahlt, sofern die Voraussetzungen und Bedingungen unserer Fördergarantie erfüllt sind.“ 

Schritt für Schritt vorgehen

Ob und in welcher Höhe das eigene Vorhaben gefördert wird, können Interessierte innerhalb weniger Minuten online prüfen – über den „Fördercheck“ auf der Homepage von Stiebel Eltron unter www.stiebel-eltron.de/foerderung. „Nach positiver Prüfung erhalten Kunden per Mail die individuelle Stiebel-Eltron-Fördergarantie. Die Wärmepumpen-Förderung ist damit bereits gesichert“, so Burkhard Max. „Die nächsten Schritte sind dann die Auswahl eines Fachunternehmens, die Antragstellung bei der KfW – dabei hilft unser kostenloser Förderservice – sowie die Umsetzung der Maßnahme.“