Schon seit 2002 können Anbieter von Blower-Door-Messungen beim Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen (FLiB e. V.) die Prüfung zum „zertifizierten Prüfer der Gebäude-Luftdichtheit“ ablegen. Mit Einführung des Gebäudeenergiegesetzes GEG fiel zunächst der Titelzusatz „im Sinne der EnEV“ weg. Inzwischen hat der Fachverband das gesamte Regelwerk seiner Zertifizierung an die geltende Rechtslage angepasst. Auch die Basisinfos rund ums Zertifikat wurden pünktlich zu dessen zwanzigstem Jubiläum neu aufbereitet und gebündelt. Das soll den Zugang zur bundesweit angebotenen Qualifikation für alle, die noch kein Dokument vom FLiB haben, einfacher machen.
Von Anfang an hatte die Zertifizierung zum Ziel, für einen einheitlichen Standard von Blower-Door-Tests zu sorgen und damit die Qualitätskontrolle am Bau zu verbessern. Zwanzig Jahre später sieht der FLiB noch immer Handlungsbedarf. Viele Luftdichtheitsmessungen würden weiterhin fehlerhaft durchgeführt oder Ergebnisse falsch interpretiert, Prüfprotokolle blieben unvollständig. Dabei sei kaum jemandem bewusst, dass man Fördermittelbetrug begeht, wenn günstige Kredite oder Fördergelder fließen, obwohl der in vielen Fällen vorgesehene Dichtheitstest die Vorgaben der geltenden Messnorm nicht einhält. Um dem einen Riegel vorzuschieben, setzen etwa die Wohnraumförderungsrichtlinien für Schleswig-Holstein sowie die Hamburgische Investitions- und Förderbank darauf, dass Luftdichtheitsmessungen nur von FLiB-zertifizierten Personen vorgenommen werden dürfen. Mit dem Zertifikat weisen Messende nach, dass sie sich mit den einschlägigen Vorschriften auskennen und eine normgerechte Luftdurchlässigkeitsmessung korrekt durchführen können. Damit verbunden ist ein entsprechendes Qualitätsversprechen an ihre Kunden. „Wer sich seiner Sache sicher ist und mit fünf selbst erstellten Prüfberichten ausreichend Praxiserfahrung nachweist, kann sich direkt zur Prüfung anmelden“, erklärt FLiB-Geschäftsführer Oliver Solcher das Prozedere. Oder aber man besucht zunächst eine vom FLiB anerkannte Schulung, wie sie an mehreren, übers Bundesgebiet verteilten Standorten angeboten wird. Eine Liste mit prüfungsrelevanten Schwerpunkten und Beispielfragen in der neuen Broschüre „Allgemeine Informationen“ zur FLiB-Zertifizierung hilft dabei abzuwägen, welcher Weg für einen selbst der beste ist. Die Broschüre beschreibt auch den Ablauf der zweiteiligen Prüfung und liefert weitere Infos zu Prüfungsvoraussetzungen, Gebühren und sonstigen Rahmenbedingungen des Zertifikats. „Wenig bekannt ist beispielsweise, dass es für Inhaber vergleichbarer Urkunden von anderen Anbietern mehrere vereinfachte Verfahren gibt, um ein Zertifikat des Fachverbands zu bekommen“, sagt Oliver Solcher. Diese reichen, abhängig vom Aussteller des Ursprungsdokuments, von der Teilnahme an einem sogenannten Ringversuch bis hin zur direkten Umschreibung. Zu finden ist die Broschüre unter dem Punkt „Weiterbildung“ auf www.flib.de. Die Seite nennt auch alle anstehenden Prüfungs‑, Schulungs- und Ringversuchstermine. Beim Aktualisieren des Regelwerks haben die FLiB-Verantwortlichen darauf geachtet, dass solange nötig auch Fragen zur EnEV und der mit ihr verbundenen Messnorm DIN EN 13829 prüfungsrelevant bleiben. Denn aktuell befindet sich die Branche in einer Übergangsphase, in der noch zahlreiche nach EnEV genehmigte Bauvorhaben laufen. Den praktischen Teil absolvieren die Prüflinge aber in jedem Fall nach neuer Messnorm DIN EN ISO 9972.
Termine für Ringversuch, Schulung und Prüfung
Eine stets aktuelle Übersicht sämtlicher angebotenen Termine finden Interessierte auf der Internetseite des Fachverbands. Zurzeit ist für den 18. Mai ein Ringversuch in Berlin angesetzt, Schulungen und Zertifizierungsprüfungen gibt es in Berlin, Bad Wünnenberg, Dingolfing und Springe. Reine Prüfungstermine finden zusätzlich auch in Darmstadt statt und können für den Raum Hamburg/Lüneburg mit dem FLiB individuell abgestimmt werden.
