Neue Leitlinie gibt Rat – auch für Laien und Heimwerker.
In Deutschland können mehrere Millionen Gebäude, die vor Oktober 1993 gebaut oder saniert wurden, auch heute noch Asbest enthalten. Neben Asbestzementprodukten ist der krebserregende Stoff etwa in Putzen, Bodenbelägen oder Fliesenklebern enthalten, wo man den Asbest nicht sogleich erkennt und er bei normaler Nutzung auch kein Risiko darstellt. Sobald diese Materialien aber bearbeitet werden – etwa durch Bohren, Abstemmen oder Schleifen –, besteht die Gefahr, dass krebserzeugende Fasern freigesetzt werden. Eine neue Leitlinie bietet vor allem Laien Rat, was zu beachten ist, wenn Renovierungs- und Heimwerkerarbeiten geplant sind. Die Leitlinie wurde gemeinsam von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), vom Bundesinstitut für Bau- Stadt- und Raumforschung (BBSR) und vom Umweltbundesamt (UBA) erarbeitet.
Bis 31. Oktober 1993 durfte Asbest legal in Gebäuden verwendet werden. Asbest kommt also auch heute noch in vielen Gebäuden vor. Im Fokus der Diskussion stehen aktuell Produkte, bei den der Asbest fest im Produkt eingebunden ist, und es bei normaler Alltagsnutzung gar nicht zu Problemen für die Raumnutzenden kommt. Das sind asbesthaltige Putze, Fliesenkleber oder Spachtelmassen, ebenso wie (intakte) asbesthaltige Bodenbeläge und Asbestzementprodukte. Kritisch wird es dann, wenn solche Produkte, zum Beispiel im Zuge von Gebäudesanierungen und kleineren Renovierungsarbeiten, bearbeitet werden und wenn Raumnutzinnen und -nutzer gar nicht wissen, ob Asbest in Baumaterialein der eigenen Wohnung vorhanden ist. Wie man das feststellen kann und was der Laie tun kann, um sich keinen unnötigen Gefahren beim Renovieren und Heimwerken auszusetzen, erklärt die neue „Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden “ Auskunft.