Zeitschrift für Planung, Berechnung und Ausführung
von sanitär-, heizungs- und klimatechnischen Anlagen.
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HDG: Förderbetreuung mit Beratung und Service vor Ort

Seit über 40 Jahren verbindet die HDG Bavaria GmbH innovatives Denken mit nachhaltigem Handeln, setzt sich für eine klimafreundliche Wärmeerzeugung ein und entwickelt vielseitige Produkte für unterschiedlichste Branchen – von privaten Haushalten über Gewerbebetriebe bis hin zu öffentlichen Einrichtungen. Dabei bietet das niederbayerische Familienunternehmen ein einzigartiges Produktprogramm mit Scheitholz-, Hackschnitzel- und Pelletheizungen von 10 bis 800 kW. Als besondere Dienstleistung hat HDG nun eine aktuelle Förderübersicht für das neue Förderprogramm herausgegeben.

Um sich im ‚Förder-Dschungel‘ zurechtzufinden, bietet HDG allen Interessenten eine Förderbetreuung an. Dazu gehört unter anderem die Beratung, welche Fördermöglichkeiten es gibt um die maximalen Fördersummen zu erhalten. Die Rundum-Unterstützung geht bis zur Antragsstellung zusammen mit dem Heizungsbaufachbetrieb. Zusätzlich findet sich auf der HDG Homepage ein Förderrechner, bei dem wenigen Klicks Informationen über mögliche Fördersummen abrufbar sind.

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur Förderung:

Was kann gefördert werden? Kessel, Installation, Inbetriebnahme, Umfeldmaßnahmen, Deinstallation und Entsorgung von Altanlagen, Optimierung des Heizungsverteilsystems durch den Einbau von Flächenheizkörpern, Verrohrung oder Installation eines Speichers (Investitionskosten), Lager und Transportsysteme. Anrechnungsfähige Kosten jeweils inklusive Mehrwertsteuer.

Gibt es eine Grenze? Die anrechnungsfähigen Kosten betragen bei Wohngebäuden maximal 50.000 € inklusive Steuern pro Wohneinheit. Bei Nichtwohngebäuden betragen die maximal anrechnungsfähigen Kosten 3,5 Millionen € inklusive Steuern.

Wie verhält es sich bei kleineren und mittleren Unternehmen (KMU)? Bei Antragstellern, die unter den Anwendungsbereich von Artikel 38 oder 41 AGVO fallen, sind die förderfähigen Kosten auf die Investitionsmehrkosten im Sinne von Artikel 38 Absatz 3und 41 Absatz 6 AGVO beschränkt.

Wann erfolgt die Antragsstellung? Die Antragsstellung bleibt unverändert. Alle Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Soll ich die BAFA- oder KfW-Förderung nutzen? Bei Kesseln mit einer Leistung > 100 kW empfiehlt es sich beide Fördervarianten durchzurechnen. Häufig wird die BAFA-Förderung höher sein als die KfW-Förderung. Achtung: Beide Förderwege können NICHT (!) kumuliert werden.

www.hdg-bavaria.com