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Plagiarius-Wettbewerb 2020: Einsendeschluss am 30. November 2019

Unternehmer, Designer und Erfinder, die sich über dreiste Plagiatsfälle ärgern, haben wieder die Möglichkeit, ihre Originalprodukte sowie die vermeintlichen Nachahmungen zum Plagiarius-Wettbewerb einzureichen und den Plagiator – sei er Hersteller oder Händler – als Preisträger des Negativpreises vorzuschlagen.

Bevor die jährlich wechselnde Experten-Jury aus allen Einsendungen die Preisträger wählt, werden die vermeintlichen Plagiatoren von der Aktion Plagiarius schriftlich auf ihre Nominierung hingewiesen und erhalten die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die große Medienreichweite und der hohe Bekanntheitsgrad des „Plagiarius“ haben über die Jahre hinweg regelmäßig eine abschreckende Wirkung gezeigt: Die Angst vor öffentlicher Blamage hat schon so manchen Plagiator dazu gebracht eine Einigung mit dem Originalhersteller zu suchen und z.B. Restbestände vom Markt zu nehmen, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben oder Lieferanten preiszugeben.

Zum Wettbewerb einzureichen sind:
– Das Originalprodukt
– Das vermeintliche Plagiat
– Das ausgefüllte Anmeldeformular
– Korrespondenz mit dem Plagiator, sofern erfolgt
– Kopien von eingetragenen gewerblichen Schutzrechten, falls angemeldet
– Ggfs. weitere Hintergrundinformationen, die der Jury behilflich sein könnten (kurz/präzise)

www.plagiarius.com