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AKNW-Vertreterversammlung: Klimaschutz und Nachhaltigkeit als Leitmotive des Handelns

Die Dringlichkeit und gesellschaftliche Bedeutung des klimaverträglichen Planens und Bauens war eines der Leitmotive der 66. Vertreterversammlung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW).

Die 201 Delegierten des NRW-Architektenparlaments beschlossen auf ihrer Jahrestagung im Oktober in Düsseldorf gleich mehrere Anträge, die diesem Ziel verpflichtet waren. So wurde bekräftigt, dass die AKNW sich ausdrücklich zu ihrer besonderen Verantwortung und Vorbildfunktion in dieser Aufgabe bekennt und im Rahmen der eigenen Möglichkeiten zum Schutz des natürlichen Klimas, zur Entwicklung von Maßnahmen der Klimaresistenz und zum nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen beiträgt. Auch wird die Kammer das Thema „Klimaschutz“ künftig in ihrer Öffentlichkeitsarbeit durch neue Projekte und Formate stärker in den Mittelpunkt rücken. „Die Gestaltung unserer gebauten Umwelt ist ein umfassender kultureller Auftrag“, betonte der Präsident der Architektenkammer NRW, Ernst Uhing. Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner könnten in ihrer täglichen Arbeit dazu beitragen, Bauprojekte möglichst umweltverträglich zu gestalten und ihren Bauherren entsprechende Konzepte vorzuschlagen.

Um Nachhaltigkeit ging es auch in einem Antrag, mit dem sich die Architektenkammer dazu verpflichtet, sich intensiv mit der Fragestellung der „besonders erhaltenswerten Bausubstanz“ zu beschäftigen. Einstimmig wurde beschlossen, die Nutzung grauer Energie und die identätitsstiftende Wirkung erhaltenswerter Bauwerke auch jenseits des Denkmalschutzes verstärkt zu thematisieren. Zu den berufspolitischen Anträgen zählten Forderungen an die Adresse der Landesregierung, die überfällige Novellierung des nordrhein-westfälischen Baukammerngesetzes zeitnah umzusetzen. Insbesondere die Fortschreibung des Berufsbildes erscheint mit Blick auf die notwendige Freistellung aller Kammermitglieder von der Versicherungspflicht bei der Deutschen Rentenversicherung und auch hinsichtlich arbeitsrechtlicher Möglichkeiten für angestellte Architektinnen und Architekten zur Ausübung ehrenamtlicher Kammerarbeit unverzichtbar. Zudem will sich die Architektenkammer künftig gegenüber dem NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW sowie auf Bundesebene verstärkt dafür einsetzen, dass die Einführung bauaufsichtlicher Bestimmungen auf das baurechtlich unbedingt erforderliche Maß beschränkt bleibt und dass dabei sowohl Kostenauswirkungen als auch die planerische Umsetzbarkeit der Anforderungen berücksichtigt werden. „Wenn wir die Baukosten im Griff behalten oder sogar reduzieren wollen, führt daran kein Weg vorbei“, stellte Kammerpräsident Ernst Uhing fest. In seinem Jahresbericht unterstrich der Präsident, dass die AKNW im Konzert der deutschen Architektenkammern darauf hinwirken werde, die Kohärenz innerhalb der Planungsbranche in Deutschland herzustellen, deren Fehlen der Europäische Gerichtshof jüngst in einem Urteil zur HOAI moniert hatte. „Unser Ziel dabei ist es, in einem zweiten Schritt dann die Wiedereinführung der HOAI-Mindestsätze zu erreichen“, erläuterte Uhing das strategische Vorgehen auf Bundesebene. Unverzichtbar sei, dass die Öffentliche Hand ihre Vorbildfunktion auch in dieser Frage wahrnehme und die HOAI weiterhin als Grundlage für Auftragsvergaben nutze. Zu einer lebendigen Baukultur gehöre auch, dass das Land für öffentliche Bauvorhaben wieder eine feste Quote „Kunst-und-Bau“-Projekte einführen müsse. „Das wäre ein öffentlichkeitswirksamer, augenfälliger Ausdruck der Wertschätzung von Architektur und bildender Kunst gleichermaßen“, unterstrich Ernst Uhing. Einen Schwerpunkt seiner Rede legte der Präsident der Architektenkammer NRW auf die Frage des Wohnungsbaus in Nordrhein-Westfalen. „Wir brauchen ein echtes Klima für den Wohnungsneubau“, forderte Ernst Uhing. Dafür müssten eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt werden, etwa die Klärung der Bodenfrage („der eigentliche Flaschenhals“), mehr Nachverdichtung in den Städten, die Stärkung kommunaler Vorkaufsrechte; insgesamt die Anpassung des Bau- und Planungsrechtes.

Erste Vizepräsidentin gewählt

Mit der Wahl von Susanne Crayen (65) in den Kammervorstand und zur Vizepräsidentin der Architektenkammer NRW ist erstmals eine Frau Mitglied im Präsidium der größten deutschen Architektenkammer, welche die rund 31.500 Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner in NRW vertritt. Die freischaffend tätige Architektin aus Bielefeld folgt dem Siegener Architekten Michael Arns nach, der auf seine Ämter als Vizepräsident und Mitglied des Vorstands verzichtete.

Ebenfalls neu in den Vorstand gewählt wurde Friederike Proff (50) aus Düsseldorf. Die freischaffende Architektin aus Düsseldorf folgt auf Dr. Rainer Norten (Gelsenkirchen), der sein Amt im Vorstand niederlegte. Friedrike Proff wurde zugleich zur Vorsitzenden des Finanzausschusses der AKNW gewählt.