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VUB: Auf gemeinsame Vorgehensweisen mit DVGW verständigt

Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) und der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) haben sich hinsichtlich der Gestaltung praktischer Instrumentarien und regulatorischer Vorgaben für die Akkreditierung und Zulassung von Trinkwasseruntersuchungsstellen auf gemeinsame Vorgehensweisen verständigt. 

Anlass und Hintergrund dafür sind die vernehmbaren Unsicherheiten und Unwägbarkeiten für Verpflichtete wie durchführende Stellen von Trinkwasseruntersuchungen nach der neuen Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Insbesondere die Frage der Beauftragung sowie die Gestaltung und Qualifizierung der Probenahme durch zugelassene Untersuchungsstellen stehen dabei im Fokus.

Beide Verbände begrüßen die Ankündigung der Bundesländer, im Rahmend der Länderarbeitsgruppe Umweltbezogener Gesundheitsschutz (LAUG) ein Fachmodul „Trinkwasser“ zu schaffen. Dieses Fachmodul sei dringend notwendig, um wieder mehr Gleichklang und Klarheit bei der Erfüllung und Durchführung trinkwasserrechtlicher Untersuchungspflichten, vor allem aber bei der Akkreditierung und Zulassung von Untersuchungsstellen zu erreichen. Vor allem die fehlende Stringenz in der Begutachtungspraxis der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS), die irritierende Kommunikation rund um ihren „Amtlichen Hinweis“ zur neuen Trinkwasserverordnung, aber auch die unterschiedlichen Vollzugspraktiken in den Ländern und Kommunen haben nach Auffassung der Verbände diese schwierige Situation befördert. Dafür haben beide Verbände für ihre Mitglieder und betroffene Unternehmen zunächst Musterverträge erarbeitet, die die Einbindung externer Probenehmer sichern sollen. Dabei verweisen die Verbände darauf hin, dass diese Verträge jeweils für die spezifische Klientel entstanden sind.

Entstanden sind in beiden Organisationen auch erste Überlegungen und Hilfestellungen zur Bewertung der Unparteilichkeit der Probenahme und Probenehmer. Gerade an dieser Stelle sehen die Verbände dringenden Handlungs- und Regelungsbedarf in einem zukünftigen Fachmodul Trinkwasser, weshalb man die im VUP entstandene Risikobewertungsmatrix zur Unparteilichkeit mit dem Prüfschema des DVGW zur Qualifizierung und Unparteilichkeit der Probenahme nun in Einklang bringen und in die Länderdiskussionen einspeisen will.

Als weitere Maßnahme haben beiden Verbände vereinbart, die DAkkS zu mehr Gleichklang und Stringenz in der Begutachtung von Trinkwasseruntersuchungsstellen aufzufordern. Gerade der von ihr im Mai 2018 veröffentlichte so genannte „Amtliche Hinweis für Trinkwasseruntersuchungsstellen“, der nach Meinung des Akkreditierungsbeirates (AKB) eigentlich wieder zurückgenommen werden sollte, stiftet nach Erkenntnissen beider Verbände aus der Praxis bei Begutachtern und Betroffenen eher Unruhe und Unsicherheit als Klarheit und Kontinuität in der Akkreditierung von Trinkwasseruntersuchungsstellen.

www.vup.de