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VUP: Mustervertrag zur Probenahme bei Trinkwasseruntersuchungen

Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) hat für die Gestaltung der Probenahme bei Trinkwasseruntersuchungen einen Mustervertrag sowie eine Bewertungsmatrix zur Unparteilichkeit von Vertragsprobenehmern erarbeitet. Der VUP stellt diese unverbindlichen Orientierungshilfen der Branche zur Verfügung und will damit einen Beitrag für mehr Gleichklang in der Akkreditierungspraxis von Trinkwasseruntersuchungsstellen leisten.

Nach gültiger Regelungslage können akkreditierte und nach § 15 Absatz 4 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstellen Probenehmer unter gewissen Voraussetzungen einbinden, um Trinkwasseruntersuchungen nach der TrinkwV durchzuführen. Eine Voraussetzung ist die vertragliche Anbindung der Vertragsprobenehmer, eine andere, zunehmend ins Blickfeld der Akkreditierung rückende, ist die Beurteilung des Risikos der Unparteilichkeit des Probenehmers. Vor dem Hintergrund der Vollzugs- und Akkreditierungspraxis auf Basis der aktuellen TrinkwV und der dabei vernehmbaren Unsicherheiten und divergierenden Vorgehensweisen sind mit dem Mustervertrag und der Risikobewertungsmatrix nun praxisorientierte, allerdings unverbindliche Hilfestellungen entstanden, die den Trinkwasseruntersuchungsstellen Sicherheit und Orientierung in der Erfüllung wesentlicher Akkreditierungsanforderungen geben sollen. Eine kurzfristige Abstimmung mit der DAkkS über diese Hilfsinstrumentarien konnte bislang noch nicht erfolgen, wurde jedoch für den Herbst in Aussicht gestellt. Der VUP hätte sich vor dem Hintergrund der aktuellen Situation eine praxisnähere, weniger zögerliche Haltung der Akkreditierungsstelle gewünscht, und einen offenen Dialog mit den betroffenen Kreisen. Der aus Sicht der Trinkwasseruntersuchungsstellen fehlende Gleichklang in der Begtuachtungs- und Akkreditierungspraxis führt neben der Verunsicherung auch zu einer Wettbewerbsverzerrung am Markt. Hier erwartet der VUP klarere Vorgaben für die betroffenen Stellen, um die Gesundheitsämter im Sinne einer für den Verbraucher qualitativ hochwertigen Analytik zu unterstützen. Der Verband verweist darauf, dass die zur Verfügung gestellten Instrumentarien von jedem Anwender auf die Übertragbarkeit auf den konkreten Einzelfall zu prüfen und ggfs. für das eigenen Unternehmen anzupassen sind. Gleichwohl die Instrumentarien nach best verfügbarem, aktuellen Wissen aus dem Kreis seiner Mitglieder enstanden ist, kann der VUP für die inhaltliche Richtigkeit der unverbindlichen Orientierungshilfen keinerlei Haftung oder Gewähr übernehmen.

Für VUP-Mitglieder stehen die Instrumentarien im download-Bereich der VUP-Internetseite zur Verfügung (login erforderlich).

www.vup.de