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DVGW: Änderungen am Novellierungsentwurf der EG- Trinkwasserrichtlinie gefordert

Die EU-Kommission hat am 1. Februar 2018 ihren Vorschlag zur Revision der EU-Trinkwasserrichtlinie vorgestellt. Aus Sicht der Wasserwirtschaft sollte der Richtlinienentwurf in einigen wesentlichen Punkten geändert werden, um die Qualität des Trinkwassers weiterhin zu gewährleisten.

Während die Risikobewertung in der Trinkwasserversorgung in Deutschland bereits mit der letzten Novelle der Trinkwasserverordnung auf freiwilliger Basis eingeführt wurde, schlägt die EU-Kommission nun eine verpflichtende Risikobewertung vor. Gleichzeitig unterstützt der DVGW die klare Positionierung des Bundesrates in seiner letzten Sitzung am 27. April 2018. Die Länderkammer hatte die Kommission aufgefordert, die wirtschaftlichen und organisatorischen Pflichten zu streichen und die Richtlinie wie bisher auf die Anforderungen an die Trinkwasserqualität auszurichten. Der Bundesrat verweist darauf, dass die Sicherstellung der Trinkwasserqualität bisher vorbildlich in Deutschland geregelt sei.

Bei der Qualität des Trinkwassers sollte sich die Kommission zudem klar an den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) orientieren und Grenzwerte für Stoffe im Trinkwasser nach humantoxikologischen Bewertungen festsetzen. Stoffe bei denen die WHO nicht von einer Gesundheitsgefährdung im Trinkwasser ausgeht, wie etwa endokrin wirksame Substanzen, sollten – so auch die Forderung des Bundesrates – im Kontext der Wasserrahmenrichtlinie erörtert werden.

Der EU-Ministerrat und das Europäische Parlament wollen sich bis zum Herbst 2018 positionieren, um noch in diesem Jahr die interinstitutionellen Verhandlungen mit der EU-Kommission beginnen zu können. Ziel ist es, die Richtlinie bis Mai 2019 zu verabschieden. Die nationale Umsetzung müsste zwei Jahre nach Inkrafttreten erfolgen.

Die DVGW-Stellungnahme mit Änderungsanträgen vom 24. April 2018 zum Legislativvorschlag der EU-Kommission zur EG-Trinkwasserrichtlinie vom 1. Februar 2018:

https://www.dvgw.de/der-dvgw/aktuelles/stellungnahmen/dvgw-stellungnahme-vom-24042018

http://www.dvgw.de