Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird zum 25. Mai 2018 im gesamten EU-Beitrittsgebiet verbindlich wirksam. Ergänzend hierzu wird in weiten Teilen auch das nationale Datenschutzrecht, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), neu geregelt. Bis zum 25. Mai 2018 haben somit alle in einem Mitgliedsstaat der EU niedergelassenen Unternehmen ihre Geschäftsprozesse den Neuerungen anzupassen und zwar unabhängig davon, ob die Datenverarbeitung innerhalb oder außerhalb der EU stattfindet.
Wann/Wo: 23. Januar 2018 in Leipzig
Veranstalter: www.bkwk.de
Information und Anmeldung: www.bkwk.de/fileadmin/users/bkwk/Veranstaltungen/Veranstaltungsprogramme__neu_/2018/Digitalisierung_I/Programm_Digitalisierung_Datenschutz_23012018_final.pdf