Zeitschrift für Planung, Berechnung und Ausführung
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ZVSHK Energieberatung deutlich attraktiver


Geänderte Richtlinien für die Energieberatung: Mehr qualifizierte Fachleute sollen Kunden einen förderfähigen Sanierungsfahrplan ausarbeiten. Bild: ZVSHK

Im Gebäudebestand liegt die Sanierungsrate auf niedrigem Niveau. Starre Regelungen für die Zulassung von Gebäudeenergieberatern haben bislang verhindert, dass qualifizierte SHK-Unternehmer für eine vom BAFA geförderte Beratung anerkannt wurden. Das ändert sich ab dem 1. Dezember 2017. Die Neuregelung ermöglicht damit die Beratung und Sanierung „aus einer Hand“. Das kann dem weitestgehend unerschlossenen Sanierungsmarkt von rund 14 Millionen Ein- und Zweifamilienhäusern zugutekommen.
Eine seit langem bestehende Erwartung des Fachhandwerks wird endlich erfüllt. Das Bundeswirtschaftsministerium trifft eine Neuregelung für qualifizierte Energieberater, um möglichst viele Fachleute für die Gebäudesanierung aktiv werden zu lassen. Weil die vom BAFA autorisierten Energieberater bislang zu wenig bei den millionenfach nötigen Sanierungen bewirken konnten, wollen die politischen Entscheider den Wirkungskreis an Fachleuten deutlich erweitern. Jetzt soll allein die Qualifikation eines Beraters im Mittelpunkt stehen und nicht seine berufliche Herkunft oder die aktuelle Tätigkeit – eine deutliche Wandlung alter starrer Förderprinzipien.
Der Gesetzgeber hatte bisher ausgeschlossen, dass ein SHK-Unternehmer mit Meisterqualifikation plus entsprechender Weiterbildung zum Energieberater auf die Zulassungsliste der BAFA kam – dies war insbesondere Ingenieuren, Architekten oder ausschließlich beratenden Handwerksunternehmern vorbehalten. Auch sollte die Tätigkeit der Energieberatung strikt getrennt sein von der Umsetzung durch die entsprechenden Handwerksunternehmen – nur dann galt das Engagement der Fachleute als förderungswürdig.
Die Politik greift jetzt die seit langem vom Handwerk geführte Argumentation auf, dass das wirtschaftliche Interesse an der Sanierung als wichtiger Antrieb für Beratung und Ausführung gewertet werden kann. Meisterbetriebe im SHK-Handwerk, die durch ihre bisherige Beratungskompetenz beim Kunden überzeugen konnten, können jetzt durch die Neuregelung für den Kunden eine noch umfänglichere Beratung anbieten und diese vergütet bekommen – die nötige Qualifikation (EnEV § 21 und Weiteres) für die Gebäudeenergieberatung vorausgesetzt. Die Änderungen betreffen die Förderprogramme “Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ sowie „Energieberatung Mittelstand“.
Auch in Zukunft bleibt die Energieeffizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes bestehen. Dort werden die qualifizierten Energieberater per Selbstauskunft ihre berufliche Kompetenz darlegen und dem Verbraucher damit mehr Handlungsspielraum bei der Wahl eines geeigneten Fachunternehmers geben. Unverändert bleibt die Verpflichtung zur neutralen Beratung, die der Fachunternehmer in jedem Förderantrag unterzeichnet.
Von der Neuregelung werden nicht nur SHK-Handwerksbetriebe profitieren. Auch Hersteller oder Energieversorger sollen als geförderte Energieberater tätig sein können – die entsprechende Qualifizierung vorausgesetzt.
www.zvshk.de