Mit der neuen Luftqualitätsverordnung für Kleinfeuerungsanlagen erlaubt die Landesregierung Baden-Württemberg den Betrieb von modernen, emissionsarmen Feuerstätten in Stuttgart auch an Tagen, an denen Feinstaubalarm ausgerufen wird. Dies betrifft generell alle Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkamine, die seit dem 1. Januar 2015 im Handel erhältlich sind, sowie automatisch beschickte Pelletöfen, sogenannte Alleinheizungen, Herde und Backöfen.
Ergänzend dazu stellt das Verkehrsministerium klar, dass eine Ausnahme auch für solche Geräte vorgesehen ist, die vor dem Stichtag 1. Januar 2015 in Betrieb genommen wurden und bereits die Emissionsanforderungen der 1. BImSchV (2. Stufe) erfüllen. Hierzu wird voraussichtlich ein entsprechender Nachweis von Seiten des Betreibers erforderlich sein. Über die genauen Anforderungen wird die Stadt Stuttgart zu gegebener Zeit gesondert informieren. Fragen beantwortet auch der zuständige Schornsteinfeger.
Online-Datenbank gibt Auskunft
Damit der Besitzer erkennen kann, auf welchem Stand der Technik seine heimische Feuerstätte ist, hat der HKI eine Online-Datenbank mit über 5.000 Geräten aufgebaut. Dort lässt sich über eine Suchfunktion leicht ermitteln, ob der Ofen den Anforderungen der 1.BImSchV entspricht. Einsehbar ist die Datenbank auf dem Verbraucher-Portal www.ratgeber-ofen.de unter den Schlagworten „Service“ und „Datenbank“.
Weiterer Kontakt auch unter HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V., Tel.: +49 (0)69 25 62 68-105 oder per E-Mail unter info@hki-online.de.